Es war das erste Mal, dass führende Vertreter eines Regimes für Verbrechen gegen die Menschlichkeit persönlich haftbar gemacht wurden: Vor sechzig Jahren begannen die "Nürnberger Prozesse" gegen 22 Nazi-Größen.
Auftakt der Nürnberger Prozesse gegen die nationalsozialistischen Funktionäre war am 20. November 1945 im Saal Nummer 600 des Nürnberger Justizpalastes. Der Komplex war während des Bombenkrieges nur unwesentlich beschädigt worden und bot ausreichend Platz für ein solch umfassendes Tribunal. Keine andere deutsche Stadt biete ein solches Gebäude, so begründete US-Hauptankläger Robert H. Jackson damals die Wahl des Ortes, zumal praktischerweise gleich nebenan ein ebenfalls unzerstörtes Gefängnis stand.
Abkehr von bisheriger Siegerpraxis
US-Chefankläger Robert H. Jackson
Bisher waren nach einem Krieg Staat und Volk für die Folgen verantwortlich gemacht worden. Siegermächte forderten Abgaben und Reparationen. Doch schon vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges einigten sich die drei großen Alliierten USA, Sowjetunion und Großbritannien auf einen neuen Weg: Nämlich die Hauptakteure des Regimes persönlich zu belangen. Die Nürnberger Prozesse waren damit Vorläufer für ein Verfahren, das die Vereinten Nationen schließlich zu einem Teil des Völkerrechts werden ließen.
Die Anklagepunkte
Mit vier Hauptvorwürfen wurden die Nazi-Größen konfrontiert, wobei "Verschwörung gegen den Weltfrieden" auf der Liste ganz oben stand. Außerdem: "Entfesselung eines Angriffskrieges", "Verstöße gegen das Kriegsrecht" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit".
Im Nürnberger Gefängnis 1945
Unter den Angeklagten waren Hermann Göring, Rudolf Heß, Albert Speer, Joachim von Ribbentrop und Julius Streicher. An 218 Verhandlungstagen wurden unter anderem die Aussagen von 360 Zeugen ausgewertet.
Mehr als tausend Mitarbeiter im Nürnberger Justizgebäude kümmerten sich um den Ablauf, vom Dolmetscher bis zum Vernehmungshelfer. Die Sicherheitsvorkehrungen waren massiv. Die ganze Gegend war abgeriegelt, überall standen Panzer.
Zwölf Todesurteile
22 von 24 Hauptkriegsverbrechern mussten sich in Nürnberg verantworten: Schon vor Prozessbeginn war einer untergetaucht, ein anderer hatte Selbstmord begangen. Nach zehn Monaten Verhandlungszeit sprach das Gericht schließlich zwölf Todesstrafen und sieben Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslang aus.
Spätere Tribunale, wie in Sachen Ruanda oder Jugoslawien, haben ihre juristischen Wurzeln in Nürnberg. Und auch der noch im Aufbau befindliche Internationale Strafgerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag basiert auf den Nürnberger Prinzipien. Leider gibt es aber Staaten die eigentlich als zivilisiert gelten sollten, die sich sträuben den Gerichtshof anzuerkennen oder sie wollen vorallem ihre Soldaten den Richtlinien dieses Gerichtes entziehen.
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