CH-Militärgeschichte kurzgefasst, Teil 2
Basierend auf der Militärorganisation vom 8. Mai 1850 wurde das „Allgemeine Militärreglement“ von 1817 umgestaltet. Bei der Kavallerie wurden aus den Jägern zu Pferd Dragoner und Guiden, der Bundesauszug bestand aus den Kontingenten Auszug und Reserve, wehrpflichtig war man vom 20. bis zum 44. Altersjahr (20.-34. Altersjahr im Auszug, 35.-44. Altersjahr in der Reserve).
Die Dragonerschwadron bestand aus zwei Kompagnien und wurde vom älteren Hauptmann kommandiert, er wurde „Hauptmann-Kommandant“ genannt. Vier Schwadronen bildeten eine Brigade. Die Schwadron führte eine Standarte, welche von einem der vier Wachtmeister getragen wurde. Die Kompagnie bestand im Auszug aus 77 Reitern, in der Reserve aus 60 Mann. Die Auszugskompagnie bestand aus einem Hauptmann, Oberleutnant, Unterleutnant und einem Pferdearzt, ein Feldweibel und Fourier, zwei Wachtmeistern, 6 Korporalen, einem Frater (Sanitäter), Hufschmied, Sattler, vier Tompetern und 56 Dragonern. Der Kanton hatte durch das Skalagesetz (siehe auch Frage von Four im Geschichtsquiz) im Auszug 231 Dragoner zu stellen und zusätzlich 60 in die Reserve.
Nummerierung
Eingeteilt waren die Zürcher Dragoner im Auszug in den Kompagnien 3, 12 und 19 und in der Reserve in der Kompagnie 23. Mit der Militärorganisation von 1874 wurde aus der Dragoner-Kompagnie 3 die Dragoner-Schwadron 17, aus der Dragoner-Kompagnie 12 die Dragoner-Schwadron 18 und aus der Dragoner-Kompagnie 19 die Dragoner-Schwadron 24. Anstelle der Reserve Dragoner-Kompagnie 23 entstanden die Landwehr Dragoner-Schwadronen 47, 48 und 54.
Material
Die Korpsausrüstung einer Schwadron bestand aus einer Standarte, einer Feldapotheke, einer Instrumentenkiste, zwei Brancards (Bahren), zwei Pferdearzneikisten, Kochgerätschaften und einem zweispännigen Wagen für die Verpflegung.
Pferde
Ein diensttaugliches Pferd war vom Dragoner selbst zu stellen, es sollte zwischen 4 und 8 Jahre alt sein und nicht kleiner als 4’8’’ und nicht grösser als 5’2’’ altes Schweizermass sein und mindestens 300 Franken wert sein. Eine Untersuchungskommission entschied über die Annahme. Zudem hatte jedes Pferd einen zehntägigen Remontenkurs zu bestehen.
Uniformierung
Die Uniformierung war die 1852 zur Ordonnanz erklärte Montur mit Raupenhelm, grünem Frack mit karmesinrotem Besatz und Hose mit Lederbesatz. Die Einführung dieser Uniform erfolgte langsam, da die vorhandenen Vorräte an alten Uniformen der Kantone noch aufgebraucht werden durften - es mag ein buntes Bild gewesen sein! Die Änderungen von 1861 betrafen vor allem die Guiden, welche nun anstelle des Raupenhelmes den niederen Tschako fassten zudem wurde der Schnitt der mit Leder besetzten Hose, der Zeitmode entsprechend, weiter.
Viele Kantone lieferten nur einen Teil der Ausrüstung unentgeltlich, die angehenden Kavalleristen mussten für den Rest bis zu Fr. 100.- aus dem eigenen Sack berappen!
Ab 1869 gelangte dann für alle Rekruten das neue Käppi zur Abgabe und der kurze Waffenrock anstelle des Fracks sowie ein neues Hosenmodell, das enger war als dasjenige von 1861.
Bewaffnung
Die Guiden und Dragoner von 1852 trugen den Säbel Mod. 1852 mit Messingkorb nach französischem Modell und eine grosskalibrige Perkussionspistole Modell 1842.
1867 wurde ein neues, schweres Säbelmodell nach österreichischem Muster eingeführt, welches 1896 durch ein leichteres Modell abgelöst wurde. Die schweren Säbel wurden von den Fahrern der Artillerie weiter getragen und später auch als „Fahrersäbel“ bezeichnet. 1873 kam das Kavallerie-Modell des Vetterli-Karabiners zur Truppe.