Ich dachte eigentlich, ich hätte hier etwas geposted, aber das war entweder eine Sinnestäuschung oder es wurde gelöscht (?)..naja, egal.
Es ist generell hilfreich bei Gesetzen, das GANZE Gesetz zu lesen und nicht nur einen anscheinend luschtigen Satz heraus zu picken.
Die Deutschen sind auch so Clowns:
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Danach ist ein Röhrchen mit dem man Papierkügelchen rauspustet eine Schusswaffe (Armbrüste, Bögen und Ballisten nicht(!)) -- und es gibt keine spezifische Ausnahme dafür (es sei denn die Austrittsenergie wäre kleiner als 0.5 Joule; dann wärs ein Spielzeug). Kriminalisierung der Kindergärten...
Nein.
Der Begriff der "Waffe" wird in § 1 WaffG definiert und in der Anlage 1 (zu § 1 Abs.4 WaffG) näher erläutert.
Unter 1.2.2. wird da explizit die Armbrust als Beispiel für den Waffen gleichgestellte tragbare Gegenstände genannt - mit einer Einschränkung hinsichtlich Gestaltung und der max. Bewegungsenergie des "festen Körpers" (= Projektils).
Sodann wird in der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG in der so genannten Waffenliste die verbotenen Waffen respektive diesen gleichgestellten Gegenstände und die erlaubnisfreien Waffen respektive diesen gleichgestellten Gegenstände aufgeführt.
Niemand wird in Deutschland wegen Verstosses gegen das Waffengesetz belangt, weil er im Schulunterricht irgendein zusammengerotztes Papierkügelchen per Blasrohr dem VOrdermann in den Nacken pustet.
Ebenswowenig wird jemand in Deutschland wegen verbotenen Führens einer Waffe belangt werden, weil er mit einer Brechstange oder einem Stahlrohr durch die Fussgängerzone latscht.
Das ist mit Verlaub, Dummgeschwätz.
Ob ich dann eben bei Zuhilfenahme eines Stahlrohrs nicht wegen einfacher, sondern gefährlicher Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs) belangt werde, steht auf einem anderen Blatt.
Ich weiß sicherlich besser als die meisten hier, dass die Juristerei und die Juristen manchmal schwer nachvollziehbare Standpunkte vertreten oder durchaus auch mal widersprüchlich sein können.
Wem das deutsche Waffengesetz unnötig kompliziert vorkommt, der mag sich einmal die Vielzahl und die Gestaltung von Waffen oder scheinbaren Waffen und gleichzeitig so die gängigen Nachrichten aus den Medien über Straftaten in Erinnerung rufen. Es muss hier eine Abwägung stattfinden, die mag man im Enzelnen vielleicht für misslungen halten, etwa wenn es um die spezifische Gestaltung oder Länge einer Klinge geht, die noch erlaubt ist.
Aber bevor man hier die Backen aufbläst und sich über die doofen Gesetze, doofen Richter, doofen Ermittlungsbeamten oder wen auch immer echauffiert, sollte man sich das ganze erstmal in Ruhe zu Gemüte führen und im Zweifel einfach erst mal: NIX von sich geben, bevor hier Unsinn abgesondert wird.