Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
Oldtimer erreichen können !
Oldtimer Galerie Toffen
Reinhard Schmidlin
Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
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Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen
einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen,
welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen
sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor
dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
in den Städten befahren dürfen!
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
vorlegen können.
In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben
und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme
abzugeben.
Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend
Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den
niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und
originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle anderen
Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranfahrzeuge
usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
Freitag, dem 26. November 2010!!
Brief- und Mailvorlagen hier:
www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
· 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
· 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw.
ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952 notabene ein
Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“
Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern
oder per E-Mail an:
svg@astra.admin.ch
und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
(bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung
von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl.
Bussenkatalog (!) ersichtlich.
ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
ERWIRKEN !!!
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen