Historische Dokumente und das Urheberrecht

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

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Beitragvon troupier suisse am Sa 14 Feb, 2009 16:27

Ich weiss nicht ob das an meinem Browser liegt, aber bei den Avatars der anderen in diesem Thread sehe ich Bilder, aber bei Dir ist da nur eine neutrale weisse quadratische Fläche.
Die Welt ist eine Bühne, aber das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
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Beitragvon Hagelhans am Sa 14 Feb, 2009 17:18

Atal scheint sich uns als reine, göttliche Energie zu präsentieren. :smt001
Ich sehe auch nur Weiss.
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Beitragvon Voltigeur am Sa 14 Feb, 2009 18:45

Das kommt von der Jahreszeit,

Schneeweiss
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Beitragvon Atall am Sa 14 Feb, 2009 20:27

Das nächste Mal wird es kommunistisch rot.
Seht Ihr es jetzt?
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Beitragvon Hagelhans am Sa 14 Feb, 2009 23:11

Jetzt sehe ich Dich! :smt041
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Beitragvon Seegras am So 15 Feb, 2009 12:37

Atall hat geschrieben:Ich meine: Wenn ich in der ZB Bilder aus einem Faksimile selbst photographiere, dann ist es natürlich kein Problem, diese überall zu veröffentlichen. Wie verhält es sich nun aber, wenn ich Photos verwende, die ein/e andere/r gemacht hat? Dann würde das Urheberrecht auf dem Photo ja eigentlich bei der jeweiligen Photographin, bzw. dem Museum liegen? Oder habe ich das jetzt falsch interpretiert?


Fotos von gemeinfreien Werken unterliegen nur dem Urheberrecht wenn sie selber eine genügend grosse Schöpfungshöhe haben. Solange das Werk zu reproduzieren versucht worden ist, d.h. dasselbe gemacht wurde was ein Scanner tut, so ist es völlig egal wer das Bild macht. Für Faksimiles gilt das logischerweise absolut, da hier eine möglichst genaue 1:1 Reproduktion vorliegt. Das Werk ist und bleibt gemeinfrei.

Jeder darf z.b. troupiers Scan/Foto von der Quittung von Francois I veröffentlichen (minus dem (c) und dem Text untendran, mindestens; wobei das vermutlich auch zuwenig Schöpfungshöhe hat um rechtlich relevant zu sein).


Anders sieht es bei Fotografien von Sachkultur aus. Die Fotografie einer Rüstung ist NICHT gemeinfrei, da die Perspektive, Ausleuchtung, Blende usf. dazu führen dass eine genügende Schöpfungshöhe erreicht werden kann, und damit die Fotografie selber ein Werk darstellt.

Klar kannst du das auch mit Werken tun die gemeinfrei wären, und kriegst auch Urheberrechtlichen Schutz dafür, aber wer will schon ein Bild von "Mona Lisa, schräg von unten, mit Besuchern"?
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Beitragvon Seegras am So 15 Feb, 2009 13:20

Nachdem ich nun etwas auf die rechtliche Seite eingegangen bin, hier der eher soziologische Befund der Situation.


Seit der Einführung des Urheberrechts hat sich die Wahrnehmung dessen was eigentlich ein Werk darstellt grundlegend gewandelt.

Von der Idee eines begrenzten Monopols des Urhebers, hin zu einem unbegrenzten Monopol welches über den Tod hinaus gültig ist, effektiv hin zum demagogisch geprägten (und falschen) Begriff "Geistiges Eigentum".

Als "Eigentum" im Sinne des Materialgüterrechts will man es nämlich unter gar keinen Umständen angesehen haben, weil da könnte ja jemand darauf Steuern erheben oder ein Käufer könnte mit seinem Exemplar tun und lassen was er will, inklusive Nachveröffentlichen.

Die momentane Sichtweise folgt Effektiv der Idee eines "Intellectual Monopoly", eines "Geistigen Monopols". Man will dem "Konsumenten" die genauen Nutzungsvorschriften für das eigene Werk zu jedem Zeitpunkt diktieren können. Stichwort "Digital Restrictions Management" (DRM).

Und wenn man rechtlich keine Handhabe dazu hat versucht man mit diversen Tricks das Monopol trotzdem zu erhalten:

Unrechtmässige Abschreckung:
- Widerrechtlichs behaupten von Urheberrechten. Typischerweise bei Buchverlagen, Privatenveröffentlichungen, Museumkatalogen zu finden.
- Vornehmen von minimen Änderungen (anderes Titelblatt, Farbkorrektur, andere Anordnung) verbunden mit ebenfalls unrechtmässiger Behauptung von Urheberrechten. Notenverlage sind hier ganz gross.
- Drohungen den Veröffentlicher zu verklagen; alternativ drohen den Provider der Infrastruktur (in dem Fall meist den Internt/Hosting-Provider) zu verklagen, mit der Idee dass dieser das Werk unrechtmässigerweise entfernen soll.

Technische Massnahmen:
- Publikation in miserabler Reproduktion so dass diese Effektiv nur "das Werk gibt es" aussagt, aber der Inhalt verschlossen bleibt. Typisch für diverse Museums-Homepages.
- Publikation geringer Teile des Werkes; so dass niemand das ganze Werk reproduzieren kann. Typisch für books.google.com bei Büchern für die der Verlag widerrechtlich Urheberrechte beansprucht.
- Digital Restrictions Management, welche bestimmt auf welchem Computer das Werk einsehbar ist, für welchen Zeitraum, und wie das Werk bearbeitet werden kann. Typisch für E-Book-Verlage.

Juristische Massnahmen:
- Herausgabe des Werkexemplars zwecks Reproduktion verweigern, respektive Reproduktionen mittels Hausrecht verhindern. Typisch für Museen und Bibliotheken, als Beispiel auch die Burgergemeinde Bern mit ihren Bilderchroniken.
- Unterschrift eines Non-Disclosure-Agreements verlangen. Damit besteht ein vertragliches Verhältnis welches dem Unterschreibenden die Veröffentlichung des Materials untersagt. Typisch für Archive und Museen, zum Beispiel das schweizerische Landesmuseum.


Mehr fällt mir gerade nicht ein, aber es gibt bestimmt noch mehr Manöver um Monopole auf gemeinfreien Werken zu erhalten.

Ich werde wohl in einem weiteren Posting auf das "Warum" eingehen und wie wir zu dieser Situation gekommen sind.
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Beitragvon Seegras am Mo 16 Feb, 2009 14:40

[Addendum] Hier natürlich noch weitere ganz wichtige Massnahmen:

Politische Massnahmen:
- Lobbying für die Verlängerung des Urheberrechts, für die kriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen (wir erinnern uns, das Urheberrecht ist Zivilrecht) und für die generelle Ausweitung der Monopolrechte.
- Lobbying für die Ungleichbehandlung normaler Werke und Software. Wurde 1986 durchgesetzt.
- Lobbying für Zensur- und Überwachungsmassnahmen, mit der Idee illegal publizierende Leute auch im nachhinein zu finden. Als Weiterführung, lobbying um die Justiz gleich selbst in die Hand nehmen zu können (3 Verwarnungen sollen zu Internetsperren führen).
- Versuch die Unschuldsvermutung abzuschaffen.
- Versuch nicht nur das Publizieren sondern auch das Empfangen zu illegalisieren.

Marketing/Propagandamassnahmen:
- Umkrempeln der Ansicht der Bevölkerung dass das Urheberrecht kein begrenztes Monopol sei, sondern ein natürliches Recht.
- Umkrempeln der Ansicht der Bevölkerung dass nicht nur das Publizieren sondern auch das Empfangen/Herunterladen Urheberrechtsverletzung sei.
- Klassische Propaganda durch das Einführen von möglichst gewalttätig tönender Begriffe wie "Raubkopierer" oder "Piraten" für Urheberrechtsverletzer.

Gerade diese beiden Punkte können nach belieben erweitert werden.
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Re: Historische Dokumente und das Urheberrecht

Beitragvon Seegras am Mi 11 Nov, 2009 15:03

Ich beschäftige mich ja ständig wieder mit dem Thema.

Gerade eben habe ich auf der englischen Wikipedia einen schönen Artikel gefunden: http://en.wikipedia.org/wiki/Swiss_copyright_law -- der geht im Gegensatz zum Artikel in der deutschen Wikipedia viel mehr auf die historische Entwicklung ein, zum Beispiel wann die Verlängerungen über den Tod des Autors hinaus hinzukamen
(1923 auf 30 Jahre retroaktiv, 1955 auf 50 Jahre nicht retroaktiv, 1992 auf 70 Jahre nicht retroaktiv).

Diese Verlängerungen sind noch für die nächsten 3 Jahre _sehr_ relevant, weil das bedeutet dass alle Werke von Schweizer Autoren die im Jahr 1942 oder früher gestorben jetzt schon Gemeinfrei sind, und nicht erst im Jahr 2012.

Um was leicht anderes geht es bei dem folgenden Artikel: http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm Die Bibliotheken stellen fest dass
Bibliotheken besitzen nicht das Recht, die Publikation oder Reproduktion von Dokumenten aus ihrem Besitz oder Publikationen über diese Dokumente zu genehmigen oder zu verbieten. Bei Dokumenten, welche urheberrechtlichem Schutz unterliegen, steht dies dem Inhaber der Rechte zu. Die Beachtung des Urheberrechts ist Sache der BibliotheksbenutzerInnen.

Spannend. Weshalb haben viele Museen (und auch einige Bibliotheken) das Gefühl das treffe auf sie nicht zu?
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Re: Historische Dokumente und das Urheberrecht

Beitragvon Hagelhans am Mi 11 Nov, 2009 16:12

meinereiner versteht zwar rudimentär um wass es hier geht, aber....

Es ist mir selber ein Anliegen, insbesondere beim Landesmuseum in dieser Sache vorstellig zu werden. dazu brauche ich dass aber alles in § u.s.w ganz genau.
Wen Du mir dass ausarbeitest, könnte ich mal versuchen ob ich nicht jemanden finde der auf höherer politischer Ebene da nachhakt.
Wichtig wäre auch mal die Frage wer der Besitzer all der schönen Sachen im Landesmuseum ist. Nach meiner betrachtung die Eidgenossenschaft und somit jeder Bürger dieser.
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