Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

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Beitragvon Stefan vom Basilisk am Mi 25 Feb, 2009 10:21

Die Frage ist, ob man sowas überhaupt bekommt. Man muss ja einen entsprechenden Bedarf nachweisen und ich frage mich da, ob "Reenactement" da Bedarf genug ist.
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Beitragvon Napoleon am Mi 25 Feb, 2009 10:29

Jedoch steht im Gesetz auch, das man keine Waffentragbewilligung braucht, bei Anlässen mit historischem Hintergrund. Weshalb den einen Schein? Ich trage das Messer ja auch nur dann.
Zuletzt geändert von Napoleon am Mi 25 Feb, 2009 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Stefan vom Basilisk am Mi 25 Feb, 2009 11:23

Ab vorher mit dem BL Waffenfachstelle telefoniert. Die sagen auch, bei historischen Anlässen besteht ein "Bedarf", man dürfte es also ohne Bewilligung tragen. Aber der Gesetztestext ist da etwas schwammig, daher sollte man es in jedem Fall mit der Waffenfachstelle des jeweiligen Kantons in dem die Veranstaltung ist abklären.

Zum Erwerb braucht man aber einen Waffenerwerbsschein.
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Beitragvon Napoleon am Mi 25 Feb, 2009 12:25

Sorry, hier gerade ein aktueller Fall der das Waffengesetz getrifft.
http://www.20min.ch/news/luzern/story/T ... t-14777869

Polizeisprecher Simon Kopp hat geschrieben:Ob die Waffe legal in der Schweiz war und der Eigentümer eine Lizenz hat, ist unklar.


Da alle Beteiligten aus Jugoslawien stammen, erübrigt sich diese Feststellung.
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... deres.html
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Beitragvon Hagelhans am Mi 25 Feb, 2009 15:50

Seegras hat geschrieben:
Napoleon hat geschrieben:Das M3 Kampfmesser der US Streitkräfte darf nach dem Gesetz auch nicht mehr getragen werden.


Doch, darf schon. braucht aber einen Waffen- und einen Waffentragschein.

Es gibt auch unter der Mittelalter-Fraktion Leute die für Ihren Dolch so Scheine haben (müssen).


Wen es erst mal in der Schweiz ist, ist das Problem schon fast gelöst.
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Beitragvon Sgt. Paddy am Mi 25 Feb, 2009 17:26

Wie sieht das bei Euch mit den deaktivierten Waffen aus? Zum Beispiel im Verhältnis zu den Waffen für Platzpatronen die im Tresor lagern müssen.

Also, ich versuche mal im kürzem zu schreiben wie es bei uns aussieht.

Es gebe bei uns 4 categorien von waffen.

• Categorie I: Die waffen in dieser categorie sind nicht-feuerwaffen, die einfach für jeder in Holland verboten sind. Zumbeispiel: Ballistische messer, Nun chakus (Karate sticks), boxingbeugel (oder wie dass heisst auf Deutsch) und replica's von feuerwaffen.

• Categorie II: Die waffen in dieser categorie sind waffen die nur gemeint sind für zB der Armee und Polizei, sowie automatische waffen, pepperspray, strohmstosswaffen usw.

• Categorie III: Die waffen in dieser categorie sind waffen wofür einen waffenschein benötigt ist. Mann müss hierzu mitgleid sein von einen schiessverrein zB. Oder einen re-enactment verrein.

• Categorie IV: Die waffen in dieser catergorie sind waffen die mann zuhause haben darf, aber es ist verboten dieser im publiek zu tragen. Und mann darf dieser waffen nur haben wenn man 18 Jaher oder alter ist. Für luchtdruck waffen gilt nur dass die nicht aussehen durfen wie die feuerwaffen. Sonst gehören die zum categorie I. Also unter dieser categorie gehören zB. Schwerter, waffenstöcke, kreuzbogen, paintball markers, luftdruck waffen.

Also zurück zur deine frage troupier suisse, im vergangenheit dürfte man deaktivierten Waffen frei haben und fielen unter Categorie IV (das heisst dass die ganz zugeschweisst waren). Aber seit de re-enactment hobby hier in Holland kam, anfangs 90er Jahre, und auch mehrere samler diesen waffen im publik trugen, kam der diskution über erneuerung der waffengesetz. Weil man von distanz nicht sehen konnte dass die waffen zugeschweisst waren, fielen die unter bedrohung. Wegen dieser diskution ist eine Gruppe entstanden ("Landelijk Platform") die als Uberkuplung organisation für re-enactoren absprachen gemacht hat mit der Justitzambt. So sind auch verschiedene vereinen entstanden die unter das Landelijke Platform vielen. Eine der absprachen ist dass wenn man mit feuerwaffen/waffen laufen will auf einen event, mitglied sein müss von einer dieser vereinen unter das Landelijke Platform. Es ist im moment so wie beim schiessvereine. So bald man deactivierte waffen mit nehmen will nach einen event fallen die unter categorie 3. So müss man auch die waffen auf einen bewilligung haben.

Nur das letzte ist noch nicht uberall unter der Polizei bekannt en deshalb sind die deco's noch im grauen gebied des waffengesetz.
Ich habe auf jeden fall meine deco's auf einen bewilligung (oder waffenschein als Categorie 3 waffen). Also wurde die jetzt geleich gestellt wie die waffen die umgebaut sind für platzpatronen. Der unterschied ist nur dass ich die deco's frei auf meinen wand hängen kann aber die für platzpatronen in einen waffen tresor stellen müss.... Tja einfach ist dass alles nicht.

Wie dass so alles aussieht mit Hieb- und Stichwaffen aus Mittelalterfraktion, weiss ich nicht so genau. Ich kenne mich zuwenig damit aus. Werde mal nachfragen.
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Beitragvon troupier suisse am Do 26 Feb, 2009 07:54

Dann haben sie offenbar in den Niederlanden ähnliche Grauzonen im Gesetz wie wir bei den Dekos. Es ist schon bemerkenswert, wie hier Probleme geschaffen werden die unnötig sind und nur Rechtsunsicherheit hinterlassen.

Zum Schauplatz Schweiz:

So wie es aussieht, hat Coop schon sein Sortiment überprüft und zwei Spielzeugwaffen rausgenommen. Was bei der Zeitungsmeldung auf 20minuten etwas irritiert ist die Aussage des traditionellen Kostümverleihers Kaiser in Aesch. Der verlange "zur Sicherheit" von den Kunden eine polizeiliche Bewilligung. Ich weiss nicht wie das in Baselland gehandhabt wird, aber eigentlich braucht der Händler eine polizeliche Erlaubnis, und nicht der Kunde. In diesem Fall wäre das ein schlagendes Beispiel für den zu erwartenden Wirrwarr in den verschiedenen Kantonen:

http://www.20min.ch/news/basel/story/23118544
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Beitragvon Napoleon am Do 26 Feb, 2009 15:19

Zum Schauplatz Schweiz:

Da sieht man doch wieder, wie die Gesetze nun kantonal verschieden umgesetzt werden. Die einen Verbieten es, die anderen lassen es zu.

Kann mir eigentlich jemand sagen, weshalb im Gesetz "Waffen nach Waffenrecht" folgend umschrieben ist?

Waffen nach Waffenrecht hat geschrieben:- Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
- Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;


Softair gibt es als Druckluft und CO2 Waffen, weshalb die Wiederholung, und weshalb steht da 7,5 Joule, wenn die Mündungsenergie beim Waffengesetz keine Rolle spielt, wie ich schriftlich vom Fedpol auf Anfrage erhalten habe.

Im Fragenkatalog für die Prüfung zur Nicht-Schusswaffenbewilligung gib es auch die Frage; sind Sotfairwaffen mit einer Ausgangsenergie von weniger als 7,5 Joule bewilligungspflichtig: Antwort: Nein, diese Waffen unterstehen nicht dem Waffengesetz!!!!
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Beitragvon Hagelhans am Do 26 Feb, 2009 15:47

Prüfer: Sind Sotfairwaffen mit einer Ausgangsenergie von weniger als
7,5Joule bewilligungspflichtig?


Befragter: Nein.

Prüfer: Richtig! Gratuliere, sie haben sich soeben strafbar gemacht!

:smt047
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Beitragvon Parabellum am Do 26 Feb, 2009 15:51

Bitte tut jetzt nicht so wegen dem neuen Waffenrecht. Es ist bewiesen, dass Imitationswaffen gefährlich sind: In Mels/SG hat ein Fasnachtsböögg den andern mit einer Imitationswaffe KO geschlagen. QED!!!

Selbsredend wäre ihm das mit einem Baseballstock, einem Golf-club, einem Holzscheit oder einem Walholz nie gelungen. Die Gefährlichkeit liegt ganz klar bei dem Imitationseffekt. Hmmm ..... :-k wenn ich mir so überlege :-$ es stand nicht was es für ein Imitat war. Da es sich beim Walholz wohl sogar um eine Waffe handelt, könnte es sich um die Imitation eines Walholzes gehandelt haben. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass Nachbildungen von Walhölzern nur noch mit Waffenerwerbsschein gekauft werden können!!! #-o #-o #-o

PS: Habe jetzt noch etwas im Web gestöbert - es habe sich um ein "Holzgewehr" gehandelt....... Wahrscheinlich war es eine Plastic-Imitation eines Holzgewehrs :smt042
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