Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

Moderator: Hagelhans

Beitragvon Napoleon am Mi 18 Feb, 2009 10:02

Ich sitze an der Quelle und ich weiss aus Erfahrung das es hier in Basel bestenfalls einen Suizid im Jahr mit einer Waffe gibt.

Wir rücken jedoch wöchentlich an Einsätze aus bei denen sich Leute versuchen das Leben zu nehmen oder es gerade getan haben.
Die meisten springen jedoch von irgenwo runter oder vor etwas davor.

Die Selbstmorde werden wohl kaum zurück gehen, es wird jedoch dann weiter vermehrt unschuldige treffen, ob physisch oder psychisch spielt dabei keine Rolle.

Und wie auch schon geschrieben gesellschaftliche Probleme lassen sich so auf jeden Fall so nicht lösen.
Wie auch das neue Waffengesetz zielt nur auf die mündigkeit der Bürger und die Gauner machen munter weiter.
Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft uns einen Feind. Man muß mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will.
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Beitragvon Napoleon am Fr 20 Feb, 2009 11:13

Hier noch ein weiterer Beitrag. Die Kommentare zeigen was die leute von dem ganzen halten.

http://www.bluewin.ch/de/index.php/21,1 ... kriminell/
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Beitragvon troupier suisse am Fr 20 Feb, 2009 12:21

In der Region in der ich wohne arbeiten viele Deutsche als Grenzgänger. Einer davon hat mir gestern am Kiosk knallhart an den Kopf geworfen "Eure Bankfritzen dürfen ganz legal beim Steuerhinterziehen helfen, aber eure Kinder können verhaftet werden wenn sie am Fasching eine Spielzeugknarre dabeihaben. Ihr Schweizer habt doch voll was an der Waffel." Auch wenn diese Aussage nicht in allen Aspekten zutrifft, muss sie an sich zu denken geben. Ein Ruf wird nicht durch das zerstört was man tut, sondern durch das was andere von einem denken.


P.S. Super, jetzt habe ich endlich für die Meldeliste der Registrierung den bei einem Militärwettkampf als Ehrenpreis gewonnenen Karabiner 1911 gefunden, und stelle fest dass bei dem Miststück der Verschluss eine andere Seriennummer als der restliche Karabiner hat. Mist verdammter! Jetzt habe ich nicht bloss einen nicht nummerngleichen Karabiner, sondern weiss auch noch nicht welche Nummer ich jetzt auf dem Formular eintragen soll. Ich krieg' schon wieder Sodbrennen...
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Beitragvon Stefan vom Basilisk am Fr 20 Feb, 2009 12:43

Du kannst auf dem Formular mehrere Teile eintragen. Würd demnach beides auf dem Formular auflisten und vermerken, das bei bei einem der Verschluss fehlt und das andere nur ein Verschluss ist.

Das Formular wird eh in irgend einem Schrank verstauben. Es wird ja nicht einmal digital erfasst und das ist im 21. Jahrhundert wohl wirklich lächerlich.
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Beitragvon Napoleon am Fr 20 Feb, 2009 13:16

Ich habe heute auch endlich eine Antwort bekommen vom Fedpol. Man hat das ganze Ihrer Rechtsabteilung übergeben, da man nicht imstande war meine Fragen zu beantworten.

Nun, die Argumente, weshalb man in Deutschland den Handel mit Imitationen nicht so beschneiden kann wie in der Schweiz liegt nur daran, da unsere Recht halt weitergeht.
Auf Deutsch: Wir nehmen aus dem EU Recht raus was uns nützt und der Rest muss uns nicht kümmern.

Auf meine Frage ob Raketenwerfer auch unter Artikel 4 fallen bekam ich das hier:
Fedpol hat geschrieben:Die Feuerwaffe ist in Art. 4 Abs. 1 Bst. a WG folgendermassen definiert:
Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
Also fallen die Gegenstände, die damit verwechselbar sind unter das Waffengesetz.

Nur, bei einem Raketenwerfer ist die Treibladung das Geschoss. Komischerweise wurde nicht explizit auf den Raketenwerfer eingegangen, sondern man schrieb nur "die Gegenstände"!

Hier noch was zu den Deatilisten:
Fedpol hat geschrieben:Es trifft zu, derzeit bei Manor und Coop teilweise noch "verwechselbare" Imitationswaffen verkauft werden, ist wahr, dies wird sich aber in den nächsten Monaten ändern, da nun allgemein bekannt ist, dass dafür nun eine Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen erforderlich ist.


Das Beste kommt aber noch:
Wer eine Waffe nach Artikel 4, also Imitation und ähnliches, auch nur verübergehend ins Ausland und wieder zurückbringen will braucht eine Ausfuhrbewilligung des SECO (siehe unter www.seco.admin.ch Stichwortsuche: Industrieprodukte).

Ich kenne nun auch das genaue Ziel dieser Kampagne:
Ausrottung aller Verkaufstellen von Imitationswaffen.....

Willkommen in der Schweiz der Zukunft.
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Beitragvon Doctor Who am Fr 20 Feb, 2009 14:14

Ich sage es mal kurz und bündig.

Würden die Ämter und die Polizei ihre Arbeit richtig machen, wäre diese Gesetzesverschärfung gar nicht nötig gewesen.

So aber wird der Staatsapparat wieder aufgebläht, Rechtsanwälte haben wieder genug Arbeit usw. (Entschuldigung an Parabellum)

Wann ist es soweit, dass auch Musikinstrumente als gefährliche Gegenstände gelten und man einen Waffenerwerbsschein braucht?
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Beitragvon Napoleon am Fr 20 Feb, 2009 17:25

Wer eine Waffe nach Artikel 4, also Imitation und ähnliches, auch nur verübergehend ins Ausland und wieder zurückbringen will braucht eine Ausfuhrbewilligung des SECO (siehe unter www.seco.admin.ch Stichwortsuche: Industrieprodukte).


Ich habe natürlich auf der Site des Seco diese Bewilligung gesucht, da wir ja im April nach Baumholder fahren. Nachdem ich sie nicht gefunden habe, habe dann angerufen. Nun, das Seco wiederspricht dem was ich schriftlich vom Fedpo bekommen habe, denn die schieben den schwarzen Peter wieder an das Fedpol zurück.

Das Problem. Europäischer Waffenschein gibt es nur für richtige Waffen. Da aber die Modelle nur bei uns als Waffe gelten, funktioniert das nicht.

Ich komme mir langsam vor wie bei Asterix erobert Rom..... :-s
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Beitragvon Tech am Fr 20 Feb, 2009 19:23

@ Napoleon

Dann ist doch die Lösung beinahe schon auf der Hand:
Nehmt doch echte Stücke mit, dann habt ihr im EU-Land keine Probleme, da dann ein europäischer Waffenschein gelöst werden kann. Da ist doch dann der Gesetzesgeber Auslöser für den Erwerb dieser, wenn es anscheinend bewusst erschwert wird, Imitate zu transportieren.

In dieser Hinsicht gleicht das Fedpol schon dem genannten Haus, welches Verrückte macht!
Zuletzt geändert von Tech am Fr 28 Dez, 2012 17:14, insgesamt 1-mal geändert.

"Ein fundamentaler Grundsatz für die kleinen Armeen besteht darin, immer in Massen zu handeln; durch seine Anwendung allein können sie einige bedeutende Unternehmen vollbringen, indem sie darauf verzichten, alles zu decken und nur das Hauptziel anpeilen." (Jomini, 1779-1869)
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Beitragvon Napoleon am Sa 21 Feb, 2009 16:53

Nun, wir sind auf den besten Weg amerikanische Verhältnisse zu schaffen, in dem der Staat nun einem vorspielt das wir zu jeder Zeit in Gefahr sind um so Gesetze zu rechtfertigen. Man verbreitet Angst und Schrecken.

Kleines Beispiel:
http://www.stawa.bs.ch/medieninformatio ... s&nid=7280

Das ist das erste mal das ich in einer Stawa Pressemitteilung so einen Satz lese:
“Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Tatwaffe um eine Imitation handelt.”

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden dass es ein schwarzes Stück Seife war, oder dass der Täter vom Mars gekommen ist. Nichts kann ausgeschlossen werden, solange keine Beweise vorliegen. Wieso ist es jetzt aber auf einmal so wichtig bei einer Meldung diese vage Vermutung ins Spiel zu bringen?

Ich finde es eigentlich fragwürdig Leute zu schützen die Überfälle begehen wollen, wenn diese von der Polizei erschossen werden könnten.
In jedem Geschäft kann man Messer kaufen. Was kann mehr Schaden anrichten. Eine Waffe die nur aussieht wie eine und nicht funktioniert oder ein Messer.

Man hätte besser das Notwehrrecht geändert als nun alle Bestitzer von Imitationen zu kriminalisieren.

Übrigens geht es mit der Willkür und Auslegung der Gesetze auch schon los.
Kunden, die für eine Vorfasnachtsveranstaltung bei mir die Kostüme und bei einem Waffenhändler die Waffen besorgt haben, mussten vom Waffenbüro Basel eine Sonderbewilligung für den öffentlichen Auftritt beantragen. Natürlich nicht gratis.
Jedoch hat mir das Fedpol auch schon mal schriftlich mitgeteilt, das Theaterbühnen keine öffentliche Bereiche sind und deshlab keine Bewilligung vorliegen muss.
Zugegeben, es war das gleiche Fedpol das mir auch einen Blickonline Link geschickt hat, aber trotzdem.

Klar ist nur eines. Wie vorrausgesagt liegt es am Ermessen der jeweiligen Beamten wie diese die Gesetze umsetzen.
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Beitragvon Hagelhans am Sa 21 Feb, 2009 17:08

Es kann aber mit sicherheit ausgeschlossen werde dass es sich um einen Haarföhn gehandelt hat. Einen solchen hätte die Coiffeuse mit sicherheit soffort erkannt. Eine Bohrmaschiene als Tatwaffe muss allerdings weiterhin in betracht gezogen werden. :---)
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