Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

Moderator: Hagelhans

Beitragvon Napoleon am Sa 07 Feb, 2009 08:49

Ich Frage mich jedoch unterdessen ob der Aufwand für die Polizei lohnt und ob die mit der Mehrarbeit überhaupt durchkommen. Ich denke die hätten doch besseres zu tun als Kindern, Fasnächtlern und Patrygängern hinterherzujagen.

Etwas gutes hat das Gesetz. Ende Jahr werden die neuen Zahlen veröffentlicht mit dem Missbrauch von Waffen. Ich nheme an einen anstieg von 400%. Dann können die sagen das es nötig war das Gesetz zu verschärfen.

Wann verbieten sie wohl Streichhölzer und Feuerzeuge. In Basel wird die Gebäudeversicherung wegen dem Feuerteufel in Riehen die Beiträge erhöhen. Bis jetzt 4'000'000.-- Schaden.
Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft uns einen Feind. Man muß mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will.
Benutzeravatar
Napoleon
Site Admin


Beiträge: 5869
Registriert: Mi 08 Jun, 2005 06:31
Wohnort: Allschwil

Beitragvon troupier suisse am Sa 07 Feb, 2009 09:14

Es gibt da einen kleinen Aspekt der mich beschäftigt. Bei harter Auslegung des Gesetzes könnte je nach Kanton ein Polizeibeamter (oder eine Beamtin) gezwungen sein einem kleinen Kind an der Fasnacht seine Chäpselipistole dienstlich wegzunehmen. Notabene ein Gegenstand der an der Fasnacht 2008 beim Cowboykostüm des Kindes noch legal war.

Als Erwachsene sind wir in der Lage die Situation zu erfassen und den Akt zu verstehen. Aber bei einem Kind in diesem Alter wird das Verhältnis zur Polizei und zur Rechtspflege lebenslang von diesem Moment geprägt sein - es wurde bestraft für etwas was letztes Jahr noch nicht unrecht war, für etwas das es gar nicht zu begreifen in der Lage ist. Man kann von Glück sagen, wenn dieses Kind noch zu klein ist um zu verstehen, dass man Rasern die Menschenleben gefähren ihre Autos nicht ebenso einfach wegnehmen kann. Der Polizei, deren Arbeit ohnehin schon schwer genug ist, wird durch dieses Gesetz eine Rolle aufgenötigt, die in der öffentlichen Wahrnehmung sehr negativ behaftet sein könnte.

Natürlich ist es an den Eltern, sich über Gesetze kundig zu machen und dafür zu sorgen dass Kinder nicht mit verbotenen Objekten an die Fasnacht gehen. Aber ohne den Wirbel der in den letzten Wochen unbeabsichtig entstanden ist, hätte bis heute kaum jemand dieses Gesetz mit den heiklen Finessen überhaupt zur Kenntnis genommen. Und wer da nicht aufgepasst hat, macht sich unversehens strafbar.
Die Welt ist eine Bühne, aber das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
Benutzeravatar
troupier suisse
Site Admin


Beiträge: 2989
Registriert: So 02 Apr, 2006 14:59
Wohnort: schweiz

Beitragvon panzerschreck am Mo 09 Feb, 2009 11:23

und was ist genau gemeint mit diese Registrierung von Waffen die unter Privat Personen verkauft wurden?
Benutzeravatar
panzerschreck
Semi-Profi


Beiträge: 610
Registriert: Mi 15 Aug, 2007 08:50

Beitragvon Desmond am Mo 09 Feb, 2009 11:58

panzerschreck hat geschrieben:und was ist genau gemeint mit diese Registrierung von Waffen die unter Privat Personen verkauft wurden?

Wenn du von einem Kollegen ein Karabiner 31 gekauft hast musstest du das dem Vater Staat nicht sagen... das wird jetzt nachgeholt. Du musst das dem Kanton melden. Vater Staat weiss zwar nachher nicht mehr als vorher aber das Gesetz ist dann beachtet worden.
Benutzeravatar
Desmond
Mittelalter


Beiträge: 812
Registriert: Do 06 Mär, 2008 07:13
Wohnort: Burgdorf

Beitragvon Hagelhans am Mo 09 Feb, 2009 12:05

Dass ist jetzt die juristische Spitzfindigkeit. Dass was Du sagst, desmond, ist wohl dass was der Staat wollte. Im Gesetz steht aber Waffen die EINST von der Armee übergeben wurden, bräuchten nicht gemeldet zu werden. Einst definiert aber nicht wann und an wen.

Ich lese in diesem Gesetz also, dass JEDE Ordonnanzwaffe die EINST einem Wehrmann nach Ablauf der Dienstzeit übergeben wurde, nicht meldepflichtig ist.
"Wir sind alle Anerkennungsjunkies - Affen in Anzügen, die um Applaus betteln." -Jake Green.
Benutzeravatar
Hagelhans
Moderator


Beiträge: 4684
Registriert: Sa 10 Sep, 2005 13:56
Wohnort: Niederhasli Schweizerische Eidgenossenschaft

Beitragvon Desmond am Mo 09 Feb, 2009 12:29

In der Infobroschüre ist es klarer formuliert:
Code: Alles auswählen
Nicht anzumelden sind:
• Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile, die mittels Waffenerwerbsschein
oder Ausnahmebewilligung bei einem Waffenhändler erworben
wurden;
• Ordonnanzfeuerwaffen, die der aktuelle Besitzer von der Militärverwaltung
erhalten hat.


Aber ich weiss nicht ob Infobroschüre oder Gesetz gilt. Eigentlich ha das Gesetz... aber es gibt viele Gesetze wo das Bundesgericht zuerst klar stellen muss wie ein Gesetz ausgelegt wird.
Benutzeravatar
Desmond
Mittelalter


Beiträge: 812
Registriert: Do 06 Mär, 2008 07:13
Wohnort: Burgdorf

Beitragvon Hagelhans am Mo 09 Feb, 2009 15:18

In der Broschüre steht etwas vom aktuellen Besitzer. Im Gesetz kann ich dies nicht finden. (Siehe auch Eintrag von GI betreffend Auslegung von ProTell in Forenabteilung "Waffen")
"Wir sind alle Anerkennungsjunkies - Affen in Anzügen, die um Applaus betteln." -Jake Green.
Benutzeravatar
Hagelhans
Moderator


Beiträge: 4684
Registriert: Sa 10 Sep, 2005 13:56
Wohnort: Niederhasli Schweizerische Eidgenossenschaft

Beitragvon Doctor Who am Di 10 Feb, 2009 12:43

Gestern habe ich wieder etwas vernommen:

wieder ist Dank dem neuen Waffengesetz eine alte Tradition gekippt worden.
Alle Pfader dürfen keine Messer mehr tragen (ausser Sackmesser)

Wie waren wir stolz als wir unser Halstuch und das Messer bekamen bei der Taufe zum Pfader. :smt022 :smt022 :smt022
Ubique
Quo fas et gloria ducunt

"If any Question why we died, tell them, because our fathers lied" (Rudyard Kipling)
Benutzeravatar
Doctor Who
World War 2


Beiträge: 454
Registriert: Mo 03 Dez, 2007 13:22
Wohnort: Hünenberg

Beitragvon troupier suisse am Di 10 Feb, 2009 14:36

Wie sich dies beim aktuellen Waffengesetz verhält weiss ich nicht (aus welcher Quelle hast Du das mit dem Pfadidolch?), aber in der revidierten Waffenverordnung von 2001 war der als Waffe eingestufte Pfadidolch nur zum Tragen bei Pfadianlässen erlaubt, aber nicht privat ausserhalb davon. Der Dolch begann indes schon vor einem guten Jahrzehnt aus der Pfadi zu verschwinden, da er wegen der absehbaren Probleme mit dem Waffengesetz in vielen Pfadistellen als Ausrüstungsgegenstand aus dem Sortiment genommen wurde.

Sollte wegen der aktuellen Neuerungen im Waffengesetz der Pfadidolch nun auch innerhalb von Pfadfinderveranstaltungen nicht mehr getragen werden dürfen, dann wären davon nur noch wenige Pfadi betroffen. Kaum ein Pfadi trägt ihn heute noch. Allerdings habe ich letzthin auch schon die Klage gehört, dass nun auch noch Pfadfinder kriminalisiert würden. Auf jeden Fall wäre es hilfreich, den genauen Gesetzestext dazu (wie auch zu allen anderen Fragen) vorliegen zu haben.
Die Welt ist eine Bühne, aber das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
Benutzeravatar
troupier suisse
Site Admin


Beiträge: 2989
Registriert: So 02 Apr, 2006 14:59
Wohnort: schweiz

Beitragvon panzerschreck am Mi 11 Feb, 2009 15:14

Hab heute mit die Kapo Zürich telefoniert ( 044 247 22 11) Abteilung Meldestelle und bin beruhigt. Ich muss meine "Arsenal" von Softairs ,Repros ,nachbildung von Panzerfäuste,Holz und Resin HG,und sonstige Waffen ( k98 Carcano Garand Nagant) mit Vertrag unter Privaten vor Dez. 08 nicht melden.

Es wird viel Spekuliert. Ein Anruf klärt vieles.

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/t ... reits.html

Schaut Rechts unter Dokumente : Nachmeldung Schusswaffen.
Zuletzt geändert von panzerschreck am Mi 11 Feb, 2009 15:26, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
panzerschreck
Semi-Profi


Beiträge: 610
Registriert: Mi 15 Aug, 2007 08:50

VorherigeNächste

Zurück zu Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: ichiro [Crawler], Seegras und 3 Gäste

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Style by Webdesign www, książki księgarnia internetowa podręczniki