.....keinesfalls aber weitergegeben oder getragen werden. Ohne die entsprechende Bewilligung macht man sich strafbar und der Gegenstand wird beschlagnahmt.
Da zeigt sich doch wieder mal das selbst die Behörden nicht wissen was wirklich im Gesetz steht.
Das weitergeben ist auf jeden Fall möglich, man muss es jedoch schriftlich vereinbaren. Das weiterverkaufen und vermieten für den Privaten ist nicht strafbar wenn er das mit vertrag macht.
Übrigens wird in den nächsten Tagen eine offizielle Medienmitteilung des Fedpo, erscheinen die hoffentlich endlich klar stellt, was erlaubt ist und was nicht. Ich glaubeaber erst wenn ich es sehe, das dann alles klar ist.