Wenn die Initiative durchkommt, dann wird das in der Verfassung geändert. So wie ich das sehe gilt das dann ab sofort.
Damit aber irgendwas geschieht muss danach noch das Gesetz geändert werden. Genau gesagt vermutlich mehrere, nämlich das Militärgesetz und das Waffengesetz. Dazu braucht es zuerst einen Entwurf, der muss durch beide Kammern und von beiden abgenickt werden.
Ich bin nicht ganz sicher ob man gegen den Gesetzesentwurf nochmals das Referendum ergreifen kann. Auf jeden Fall könnte das Parlament auch beschliessen .z.b nur das Militärgesetz zu ändern und die Revision des Waffengesetz als "Der Absicht in der Verfassung genügend entspechend" zu deklarieren und fallenzulassen (nicht wahrscheinlich; selbst wenn eine Mehrheit das täte käme sofort ein neuer Entwurf von anderen Parlamentariern).
Aber was das Gesetz auch kann ist weitere Ausnahmen zu deklarieren. (Wenn mans genau überlegt kann im Gesetz eigentlich wieder alles stehen. Wir haben genügend Beispiele für komplett Verfassungswidrige Gesetze in der Schweiz. Es gibt kein Gesetz (haha) das vorschreibt dass sich ein Gesetz auch nur im geringsten an die Absicht die in der Verfassung steht halten muss. Item).
Da besteht also im Fall einer Annahme der Initiative noch Hoffnung, z.b. indem ein Kleinsammler definiert wird, der eben Besitzer von Opas Karabiner oder Historiendarsteller mit Feuerwaffen ermöglicht.
Oder auch -- was vielen "späten" Reenactoren entgegenkäme -- ein Statut welches dearmierte oder funktionsunfähige Waffen anerkennt (Ich weis, für Vorderladerschützen wäre das allein absolut ungenügend, weil man Vorderlader etwa gleich gut "dearmieren" kann wie ein Sanitärrohr).
Ich seh schon, ich muss ins Parlament ;)