Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

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Beitragvon Crossbow am Di 24 Feb, 2009 13:49

Und wie sieht es bei euch mit Hieb- und Stichwaffen aus (Mittelalterfraktion).

Gruss Crossbow
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Beitragvon Hagelhans am Di 24 Feb, 2009 14:28

Da hat sich wohl nichts geändert. Der unsinnige Dolch§ bleibt wohl in seiner ganzen einfalt bestehen.
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Beitragvon Peter am Di 24 Feb, 2009 18:35

sorry,
aber welcher dolch§???

hat wer ahnung wie es mit armbrusten aussieht?
ich habs mir viele male durchgelesen habe darauf leider keinen deutschen satz formen können, ist mir vorgekommen als würde ich im kreis lesen....
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Beitragvon Hagelhans am Di 24 Feb, 2009 20:18

Ein Dolch gilt in der Schweiz als verbotener Gegenstand und ist definiert als konisch geschliffene klinge unter 30cm. Darum tragen wir immer lange Schweizerdegen da der Schweizerdolch für gewöhnlich eine kürtzere Klinge hat. :smt047

Die Armbrust fällt unter das Jagdgesetz. das heist man darf nicht in Naturschutzgebiete und im Wald muss man sich soweit rechtvertigen können, dass man damit nicht Jagt.(Wildert)
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Beitragvon Peter am Di 24 Feb, 2009 20:33

danke!
eine einseitige klinge die jedoch sehr stoßförmig gehalten (21cm) ist fällt auch unter das waffengesetz?
einen rautenförmige klinge (28cm)die nur auf einer seite scharf ist ist dann auch eine waffe?!? :smt090
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Beitragvon Hagelhans am Di 24 Feb, 2009 20:49

Einseitig geschliffen ist kein problem.

Und es heist des weiteren beidseitig geschliffen. Beidseitig heist zweiseitig. ich habe einen dreikantigen Panzerstecher. Nach meiner Auslegung gilt dieser der folglich nicht als Dolch. Dass beruhigt mein Gewissen ungemein.
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Beitragvon Michl am Mi 25 Feb, 2009 04:24

hagelhans - deine interpretation gefällt mir - bin nämlich grad dabei mir einen dolch mit dreieckigem querschnitt zu machen... :smt002
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Beitragvon Seegras am Mi 25 Feb, 2009 09:25

Dito. Ich habe auch einen einseitig geschliffenen Dreikant, mit über 30cm Klingenlänge. Der gilt weder in der Schweiz noch in Deutschland als Waffe.

Es ist ja nicht so dass es nicht genügend so Zeug aus dem Mittelalter gäbe dass man sich einfach was passendes auswählen kann.

Wobei man sich natürlich fragen muss, ob derartige Gesetze die dazu führen dass bestimmte Gegenstände von Reenactoren nicht mehr geführt werden schlussendlich zu einem falschen Geschichtsbild führen könnten. Wobei -- verglichen mit dem was Hollywood für Schaden anrichtet ist das wohl vernachlässigbar ;)
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Beitragvon Napoleon am Mi 25 Feb, 2009 10:12

Das M3 Kampfmesser der US Streitkräfte darf nach dem Gesetz auch nicht mehr getragen werden.

Bild

Nun, ich kläre mit einem Zulieferer gerade ab, ob ich nur die Griffe importieren kann, resp. was eine Abänderung kosten würde. So könnte man wenigstens das optische Bild wahren.
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Beitragvon Seegras am Mi 25 Feb, 2009 10:17

Napoleon hat geschrieben:Das M3 Kampfmesser der US Streitkräfte darf nach dem Gesetz auch nicht mehr getragen werden.


Doch, darf schon. braucht aber einen Waffen- und einen Waffentragschein.

Es gibt auch unter der Mittelalter-Fraktion Leute die für Ihren Dolch so Scheine haben (müssen).
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