Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

Moderator: Hagelhans

Beitragvon troupier suisse am Sa 21 Feb, 2009 19:42

Nichts kann ausgeschlossen werden, solange keine Beweise vorliegen. Wieso ist es jetzt aber auf einmal so wichtig bei einer Meldung diese vage Vermutung ins Spiel zu bringen?


L. Cassius ille quem populus Romanus verissimum et sapientissimum iudicem putabat identidem in causis quaerere solebat "cui bono" fuisset.

Vermutlich würde Lucius Cassius auch in diesem Fall seine berühmte Frage aufwerfen.
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Beitragvon Tech am So 22 Feb, 2009 17:29

Das wirft doch die Frage auf, ob mit dieser Meldung ein Exempel statuiert werden sollte.
Frei nach dem Grundsatz, wo Rauch ist, ist auch Feuer!
Zuletzt geändert von Tech am Fr 28 Dez, 2012 17:11, insgesamt 1-mal geändert.

"Ein fundamentaler Grundsatz für die kleinen Armeen besteht darin, immer in Massen zu handeln; durch seine Anwendung allein können sie einige bedeutende Unternehmen vollbringen, indem sie darauf verzichten, alles zu decken und nur das Hauptziel anpeilen." (Jomini, 1779-1869)
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Beitragvon Doctor Who am Mo 23 Feb, 2009 07:48

es geht munter weiter.

Heute im Tagi
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/26468186
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Beitragvon Napoleon am Mo 23 Feb, 2009 08:03

Ist bekannt, nur ist das ganze eine Mogelpackung, denn es geht nicht nur um Ordonnanzwaffen, sondern um alle anderen auch.

Es gibt genügend Beipiele dafür, dass ein schärferes Waffengesetz in den meisten Fällen eine kontraproduktive Reaktion auslöst.

Siehe England.

Der Grund ist, weil durch einen legalen Markt, die Ausbreitung des Schwarzmarktes verhindert wird. Ein Waffenhändler verkauft eine Waffe ebensowenig an ein Kind, wie einen suspekten Privatmensch, weil er Gefahr liefe angezeigt zu werden und sein Geschäft schliessen müsste. Den Händler hinterm Bahnhofsklo interessiert das nicht, hauptsache der Umsatz stimmt.

Der Schwarzmarktpreis für Drogen würde innert kürzester Zeit zusammenbrechen, wenn jeder Erwachsene das Zeug in der Apotheke kaufen dürfte. Wer würde da noch was riskieren, wenn er kaum noch was verdienen könnte. Es würde sich kaum mehr lohnen.

Hier baut man künstlich einen Schwarzmarkt auf, der nicht mehr zu kontrollieren ist.

Aber eben, unsere Schweizer Politiker sind ja so viel schlauer als der Rest der Welt.
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Beitragvon troupier suisse am Mo 23 Feb, 2009 09:48

Ich habe Mühe mit der Sichtweise die hinter dieser Initiative gegen Waffengewalt steht. Jeder Schweizer Wehrmann der auch Familienvater ist, wird damit zum potentiellen Mörder seiner Frau und seiner Kinder gestempelt. Der wehrpflichtige Mann gilt von dieser Warte aus von vornherein als gemeingefährlich und steht unter Pauschalverdacht. Und damit er Frau und Kinder nicht mit der Militärwaffe gefährlich werden kann, muss sie von der Armee einbehalten werden. Es geht hier weniger um die Waffe als um die vermittelte Botschaft.

Die vermittelte Botschaft ist deutlich: Dem Ungeheuer muss der abgenagte Büffelknochen weggenommen werden, damit es keine Mitglieder seiner Herde damit totschlägt. Werden dann die wehrpflichtigen Männer, als primitive Bestien die sie offenbar sind, ihren Blutdurst stillen indem sie mit Scheren oder Küchenmessern (die statistisch häufigsten Tatwaffen im häuslichen Bereich, nebst der brutalen Faust) zustechen? Werden Männer in Weiterführung dieser Ideologie künftig prinzipiell von Frauen und Kindern ferngehalten, sobald sie ihre Aufgabe als Spermenspender erfüllt haben?

Die Frage ist auch diese - soll ich als liebender Vater zulassen dass eine Institution wie die Armee meinen Sohn an der Waffe ausbildet, und die Gesellschaft nach dieser Ausbildung meinen Sohn für eine potentielle tödliche Gefahr für sein soziales Umfeld hält? Darf der Staat dies noch ruhigen Gewissens von Eltern verlangen und die Milizpflicht aufrecht erhalten? Ich selbst bin relativ leidensfähig und bereit vieles an Zumutungen zu dulden und zu tragen. Aber bei meinem Nachwuchs hört der Spass auf.
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Beitragvon Napoleon am Mo 23 Feb, 2009 10:48

Dazu passt ja wohl auch, das wir in Europa das einzige Land sind das den Passus der Dekoraktions-Waffen nicht kennen.

Man hat es wieder verpasst diesen Status anzuerkennen. Das Fedpol meint dazu, das man absichtlich diesen Status nicht übernommen hat, da man solche Waffen ja auch wieder aktivieren könne.

Nun, ich bin überzeugt das gewisse Personen in dieser Behörde keine Ahnung von Waffen haben, denn sonst wäre es wohl nie zu einer solche Aussage gekommen.

Ich glaube kaum das mit einer Waffe, in dessen Lauf 5 Löcher gebohrt, die Patronenkammer zugeschweisst, die Magazinfeder entfernt und das Magazin oben abgeschiffen (damit die Patronen nicht mehr halten) und der Verschluss abgefräst wurde, jemals wieder einer schiessen kann.


Imitationswaffen-Ausfuhr:

Hier nun der Richtige Link zum Seko.
Der Pfad vom Fedpol war falsch und man landet in der falschen Abteilung, die natürlich keine Ahung hat.
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/0 ... ml?lang=de

Wer also ins Ausland geht mit einer Imitation nach Artikel 4 ( http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a4.html ) der sollte dieses Formular ausfüllen. Das einzig gute daran ist: Es ist gratis. Keine Kosten.
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Beitragvon troupier suisse am Mo 23 Feb, 2009 10:55

Das Fedpol meint dazu, das man absichtlich diesen Status nicht übernommen hat, da man solche Waffen ja auch wieder aktivieren könne.


Also sitzen in den zuständigen Ausschüssen und Gremien zur Waffengesetzgebung, zB in Frankreich und Deutschland (wo der Dekostatus sich bewährt hat), nur Deppen?

Bei solchen Standpunkten muss man sich nicht wundern, wenn die Schweiz in Europa unbeliebt ist.
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Beitragvon Napoleon am Mo 23 Feb, 2009 11:00

Ich finde diese Wort zutreffender. - Rosinenpicker.

Übrigens könnten an der Grenze bald diese Schilder zum Einsatz kommen.

Bild
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Beitragvon Sgt. Paddy am Di 24 Feb, 2009 11:38

Napoleon hat geschrieben:Das Fedpol meint dazu, das man absichtlich diesen Status nicht übernommen hat, da man solche Waffen ja auch wieder aktivieren könne....

Ich glaube kaum das mit einer Waffe, in dessen Lauf 5 Löcher gebohrt, die Patronenkammer zugeschweisst, die Magazinfeder entfernt und das Magazin oben abgeschiffen (damit die Patronen nicht mehr halten) und der Verschluss abgefräst wurde, jemals wieder einer schiessen kann.

Bei uns wird alles zugeschweisst. Nichts functioniert noch. Eben das Magazin sollte verschweisst sein am Waffen. Damit ist der Lauf auch voll mit Blei. Wieder aktivieren ist unmöglich.

Es sieht so aus dass die Schweiz genau die gleiche Seite auf geht wie Holland. Als Reservisten müssten wir auch die Persönliche Waffen wieder in die Kazerne zurück bringen. Von der einte auf der andere Tag dürfte wir die Waffen nicht mehr zuhause haben.

Imitationswaffen sind hier verboten, genau wie die Soft-air waffen. Die darf man einfach nicht vorhande haben. Waffen, geeignet gemacht für nur Platzpatronen darf man nur mit einen erlaubnis haben (Categorie 3). Und wenn man solch einen erlaubnis hat müssen die waffen in einen Waffen tresor zuhause abgeschlossen sein. Niemand auser der jenigen der mit nahme auf der erlaubnis (oder waffenschein) darf der tresor öfnen.

Waffen für re-enactment kann man nur uber die erkante waffenhändlern kaufen. Zuerst muss mann zur Polizei, angeben dass mann einen solchen waffen kaufen will. Dann bekommt mann einen zettel. Damit kann mann zur Waffenhandler gehen und einen Waffen kaufen. Nach den kauf wieder zur Polizei, waffen sehen lassen und beischreiben lassen beim waffen erlaubnis oder waffenschein.

Ja ja, es ist nicht einfach...

Wenn ich einen Automatische waffen kaufen will (zB einen GPMG) dann geht dass uber den Justiz Ambt. Zuerst schriftlich anfragen. Da wird dann kontroliert ob ich keinen schlechte vergangenheit habe. Und wozu ich dieses waffen haben will. Ob ich mitglied bin bei einen der Justiz anerkannte Re-enactment verein usw...
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Beitragvon troupier suisse am Di 24 Feb, 2009 13:09

Bei uns wird alles zugeschweisst. Nichts functioniert noch. Eben das Magazin sollte verschweisst sein am Waffen. Damit ist der Lauf auch voll mit Blei. Wieder aktivieren ist unmöglich.


Wie sieht das bei Euch mit den deaktivierten Waffen aus? Zum Beispiel im Verhältnis zu den Waffen für Platzpatronen die im Tresor lagern müssen. Gänzlich funktionsuntüchtige Waffen wären eben jene Kategorie die in der Schweiz nicht anerkannt wird und die für viele Sammler von Bedeutung wäre. Es geht beim Sammeln selten darum dass die Waffen schiessen können, sondern um den historischen Hintergrund, die Herstellerfirma und das technische System.

Mit der Zurückweisung des Dekorationszustandes wurde in der Schweiz die grosse Chance verpasst, echte Sicherheit zu schaffen. Die Sammler werden quasi dazu gezwungen scharfe Waffen zu sammeln, weil gar kein anerkannter rechtlicher Status und kein Markt für deaktivierte Waffen besteht, es solche schiessuntauglichen Waffen vor dem Recht also gar nicht gibt.
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