Napoleon hat geschrieben:Das Fedpol meint dazu, das man absichtlich diesen Status nicht übernommen hat, da man solche Waffen ja auch wieder aktivieren könne....
Ich glaube kaum das mit einer Waffe, in dessen Lauf 5 Löcher gebohrt, die Patronenkammer zugeschweisst, die Magazinfeder entfernt und das Magazin oben abgeschiffen (damit die Patronen nicht mehr halten) und der Verschluss abgefräst wurde, jemals wieder einer schiessen kann.
Bei uns wird alles zugeschweisst. Nichts functioniert noch. Eben das Magazin sollte verschweisst sein am Waffen. Damit ist der Lauf auch voll mit Blei. Wieder aktivieren ist unmöglich.
Es sieht so aus dass die Schweiz genau die gleiche Seite auf geht wie Holland. Als Reservisten müssten wir auch die Persönliche Waffen wieder in die Kazerne zurück bringen. Von der einte auf der andere Tag dürfte wir die Waffen nicht mehr zuhause haben.
Imitationswaffen sind hier verboten, genau wie die Soft-air waffen. Die darf man einfach nicht vorhande haben. Waffen, geeignet gemacht für nur Platzpatronen darf man nur mit einen erlaubnis haben (Categorie 3). Und wenn man solch einen erlaubnis hat müssen die waffen in einen Waffen tresor zuhause abgeschlossen sein. Niemand auser der jenigen der mit nahme auf der erlaubnis (oder waffenschein) darf der tresor öfnen.
Waffen für re-enactment kann man nur uber die erkante waffenhändlern kaufen. Zuerst muss mann zur Polizei, angeben dass mann einen solchen waffen kaufen will. Dann bekommt mann einen zettel. Damit kann mann zur Waffenhandler gehen und einen Waffen kaufen. Nach den kauf wieder zur Polizei, waffen sehen lassen und beischreiben lassen beim waffen erlaubnis oder waffenschein.
Ja ja, es ist nicht einfach...
Wenn ich einen Automatische waffen kaufen will (zB einen GPMG) dann geht dass uber den Justiz Ambt. Zuerst schriftlich anfragen. Da wird dann kontroliert ob ich keinen schlechte vergangenheit habe. Und wozu ich dieses waffen haben will. Ob ich mitglied bin bei einen der Justiz anerkannte Re-enactment verein usw...