Ich habe heute auch endlich eine Antwort bekommen vom Fedpol. Man hat das ganze Ihrer Rechtsabteilung übergeben, da man nicht imstande war meine Fragen zu beantworten.
Nun, die Argumente, weshalb man in Deutschland den Handel mit Imitationen nicht so beschneiden kann wie in der Schweiz liegt nur daran, da unsere Recht halt weitergeht.
Auf Deutsch: Wir nehmen aus dem EU Recht raus was uns nützt und der Rest muss uns nicht kümmern.
Auf meine Frage ob Raketenwerfer auch unter Artikel 4 fallen bekam ich das hier:
Fedpol hat geschrieben:Die Feuerwaffe ist in Art. 4 Abs. 1 Bst. a WG folgendermassen definiert:
Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
Also fallen die Gegenstände, die damit verwechselbar sind unter das Waffengesetz.
Nur, bei einem Raketenwerfer ist die Treibladung das Geschoss. Komischerweise wurde nicht explizit auf den Raketenwerfer eingegangen, sondern man schrieb nur "die Gegenstände"!
Hier noch was zu den Deatilisten:
Fedpol hat geschrieben:Es trifft zu, derzeit bei Manor und Coop teilweise noch "verwechselbare" Imitationswaffen verkauft werden, ist wahr, dies wird sich aber in den nächsten Monaten ändern, da nun allgemein bekannt ist, dass dafür nun eine Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen erforderlich ist.
Das Beste kommt aber noch:
Wer eine Waffe nach Artikel 4, also Imitation und ähnliches, auch nur verübergehend ins Ausland und wieder zurückbringen will braucht eine Ausfuhrbewilligung des SECO (siehe unter
www.seco.admin.ch Stichwortsuche: Industrieprodukte).
Ich kenne nun auch das genaue Ziel dieser Kampagne:
Ausrottung aller Verkaufstellen von Imitationswaffen.....
Willkommen in der Schweiz der Zukunft.
Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft uns einen Feind. Man muß mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will.