Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

Allgemeines über die lebendige Geschichte.

Moderator: Hagelhans

Beitragvon Napoleon am Di 17 Feb, 2009 08:20

Ich habe nun mal endlich was offizielles bekommen, nur kann man mit dem gar nichts anfangen, den es steht nicht mehr als im Gesetz auch.


090204 Merkblatt Handel Waffenrecht hat geschrieben:Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Polizei fedpol

Hauptabteilung Dienste
Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben

Merkblatt für den Handel
mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen

Worum geht es?

Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen werden immer wieder bei Delikten als
Drohmittel eingesetzt. Dadurch können gefährliche und tragische Situationen entstehen. Um
solche Vorfälle zu verhindern, hat der Gesetzgeber entschieden, Imitations-, Schreckschuss-
und Soft-Air-Waffen, die mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, echten Waffen
gleichzustellen. Dieses Merkblatt fasst die zentralen Punkte dazu aus Waffengesetz und
Waffenverordnung zusammen.

Wann sind Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen als Waffen im Sinne des
Waffengesetzes zu behandeln?

Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen fallen gemäss Gesetz dann unter das
Waffengesetz, «wenn sie mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können» (Art. 4 Abs.
1 Bst. g Waffengesetz). Gemäss Art. 6 der Waffenverordnung sind alle Gegenstände
«verwechselbar», die «auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen» oder anders
herum gesagt: wenn sie von Laien nicht auf den ersten Blick als Spielzeugwaffe erkennbar
sind. Diese Auslegung von Art. 6 der Waffenverordnung wurde vom Arbeitsausschuss
Waffen und Munition (AWM) vorgenommen. Der AWM setzt sich zusammen aus Vertretern
der Kantonspolizeien und des Bundes. Seine Aufgabe ist es, den Vollzug des Waffenrechts
in den Kantonen zu koordinieren.

Was sind die Konsequenzen, wenn Gegenstände unter das Waffengesetz fallen?

• Der Verkauf dieser Waffen darf nur mit einer «Waffenhandelsbewilligung für
Nichtfeuerwaffen» erfolgen. Diese wird nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erteilt.
Abgelegt werden muss die Prüfung beim Waffenbüro des Kantons, in dem sich das
Geschäft befindet. Weitere Informationen zur Waffenhandelsbewilligung sind zu finden
unter http://waffen.fedpol.admin.ch , Rubrik «Waffenhandel».
• Der Käufer der Waffen muss 18 Jahre alt sein.
• Der Verkauf der Waffe muss mittels eines schriftlichen Vertrags dokumentiert werden.
Der Vertrag ist von beiden Parteien während 10 Jahren aufzubewahren. Die Vorlage für
einen solchen Vertrag ist zu finden unter http://waffen.fedpol.admin.ch , Rubrik «Gesuche
und Formulare».
• Der vorsätzliche und gewerbsmässige Verkauf ohne Waffenhandelsbewilligung kann mit
einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Was tun bei Unklarheiten?

Die Kantonalen Waffenbüros und die Zentralstelle Waffen stehen Ihnen in Zweifelsfällen
jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie in der Beilage.

Zentralstelle Waffen, 13.2.2009
Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft uns einen Feind. Man muß mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will.
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Beitragvon Hagelhans am Di 17 Feb, 2009 15:21

Ich erlaube mir nach der Durchsicht dieses Schreibens den guten Dr. Faust zu Zitieren: „Da steh ich nun, ich armer Tor,
und bin so klug als wie zuvor.“
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Beitragvon Stefan vom Basilisk am Di 17 Feb, 2009 15:26

Du sprichst mir aus der Seele, Jack. Aber mir kommt immer wieder Meister Schüttelbier in den Sinn: "Viel Lärm um Nichts"
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Beitragvon troupier suisse am Di 17 Feb, 2009 18:27

Heute habe ich von einem panisch-aufgewühlten Sammler folgendes unterbreitet bekommen. In etwa zwei Jahren wird das Volk über die sogenannte Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt abstimmen.

Unter den Zielen der Initiative findet sich dieses:

Wer Waffen besitzen, tragen und gebrauchen will, muss dafür den Bedarf nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen.

Überflüssige Waffen, die in Estrichen und Kellern herumliegen, werden eingesammelt.


Damit werde schon der Besitz eine heikle Sache und die Definition von "überflüssig" sei ein echter Gummiparagraph. Der Sammler äusserte die Befürchtung, dass eine nochmalige Verschärfung des Waffengesetzes im Sinne dieser Initiative ähnliche Probleme wie die aktuellen Neuerungen im Waffengesetz brächten.

Er ist der festen Überzeugung, dass die aktuell laufende Regstrierung von Ordonnanzwaffen (wir haben die diffizilen Stellen dieser Massnahme und ihrer Kommunikation bereits weiter oben erörtert) quasi eine "Einkaufliste" werde, nach der in einigen Jahren Waffen eingezogen würden die "überflüssig" seien und für die man keinen Bedarf nachweisen könne.

Ein Knackpunkt sei für Ihn heute schon die Auslegung des Bedarfsnachweises, denn welcher Sammler habe für alte Briefmarken, Kunstgrafiken oder historische Waffen wirklichen Bedarf? Das habe man doch allenfalls für eine Waschmaschine oder eine Badewanne. Ergo könnten theoretisch von der nachgebauten Hakenbüchse bis zum 1911er Langgewehr dann alle Stücke einfach konfisziert werden.

Nun gut, der Mann ist im Moment arg auf der Palme und sieht aktuell prinzipiell schwarz. Aber ich dachte dieser Aspekt könnte hier mit kühlem Kopf und Blick fürs Sachliche auch diskutiert werden. Ich sehe in der Aufforderung zur Registrierung keine beabsichtigte Vorbereitung zu einer Massenbeschlagnahmung.
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Beitragvon Voltigeur am Di 17 Feb, 2009 18:46

Das der Mann so schwarz sieht ist glaube ich nicht mal.
Ein 11 er in Deutschland ? Schussfähig ? Gefängnis !
Europa ist das Ziel, und dann ist schluss mit dem Zeug.
Vernichtung von allem was mal geschossen hat oder mit Krieg zu tun hatte.
Ausmisten und Europa gerecht werden.

Grüsse vom Voltigeur
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Beitragvon Hagelhans am Di 17 Feb, 2009 18:54

Die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt ist ein unglaublicher Schwachsinn!

Waffen üben generell keine Gewalt aus ohne den Menschen der soie führt. Also müsste die Initiative gegen Gewalt grundsätzlich sein. Ein Problem dass aber leider kaum mit politischen Mitteln zu lösen ist.
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Beitragvon troupier suisse am Di 17 Feb, 2009 19:19

Ich persönlich finde es obszön und pervers dass bei dieser Initiative Selbstmorde als Argumente herangezogen werden. Damit wird wahrlich über Leichen gegangen. Ein erweiterter Selbstmord mit dem Mittöten dritter ist eine Sache mit der zu argumentieren legitim ist, aber wenn ein verzweifelter Mensch einzig sich alleine das Leben nimmt eine ganz andere. Mein Cousin hat sich vor Jahren erschossen, und ebenso vor rund dreissig Jahren Zeit mein Patenonkel. Das waren schockierende Ereignisse, wobei der Tod in beiden Fällen nur am Ende eines langen Leidensweges stand. Nicht die Wahl der Mittel brachten den Tod, sondern die Seelenqualen verursachten ihn schlussendlich.

Dass heute immer mehr Menschen am Leben verzweifeln liegt an der Gesellschaft die immer brutaler und gieriger wird und den Wert eines Menschen an materiellen Gesichtspunkten festlegt, oder ihn zur Manövriermasse in Statistiken reduziert. Es ist müssig zu schwadronieren ob jemand der am Leben zerbricht sich dieses mit einer Schusswaffe, einer Überdosis Tabletten oder einem Sprung in den Fluss oder vor den Zug nimmt. Als sich vor etwa zehn Jahren ein Nachbar in seiner Garage mit Autoabgasen umbrachte, hätte dies kaum für diese Initiative getaugt. So werden beiläufig Selbstmordarten nach deren Nutzbarkeit für bestimmte Ziele eingeordnet. Ich bin empört und entsetzt über das selektive Ausschlachten von tragischen Schicksalen!
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Beitragvon Seegras am Di 17 Feb, 2009 20:56

Ich schliesse mich an, ich will auch nicht Tote für verquere Vverbote (Bögen wären nach Wortlaut auch betroffen -- wir sehen ja wohin das mit "Anscheinwaffen" führt; im Zweifelsfall wird nach dem exakte Wortlaut vorgegangen) instrumentalisiert sehen.

Ein guter Freund von mir wurde vor ein paar Jahren erschossen. Aus der Nähe, mit einem halben dutzend Schüssen. Von jemanden der ihn kannte, natürlich.

Und tatsächlich habe ich eine Abneigung gegen Feuerwaffen die mit so Instant-Patronen funktionieren und möchte keine solche zuhause. Aber das ist verdammt noch mal lange kein Grund es irgendwelchen anderen Leuten zu verbieten. Und überhaupt müsst ihr mir verdammt viele Beweise vorlegen dass irgendein Verbot den angestrebten Zweck erfüllt bevor ich mich damit einverstanden erkläre. Scheiss-Verbotsgesellschaft.

Geht lieber seine Musik herunterladen. http://www.rabensang.ch/
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Beitragvon Stefan vom Basilisk am Di 17 Feb, 2009 22:38

Tragisch, wenn man bedenkt, dass die meisten Schusswaffendelikte eh mit einer ilegal erworbenen Waffe begangen werden.
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Beitragvon Desmond am Mi 18 Feb, 2009 04:47

Sehr viele Initiativen erreichen nicht mal die nötigen Unterschriften... und an der Urne werden noch einmal mehr Initiativen bachab geschickt. Bleibt also ein Funken Hoffnung was die Initiative anbelangt.

Zu den Selbstmorden äussere ich mich nicht... da habe ich eine etwas zu krasse Sichtweise.
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