Phil hat recht. Die Gegner/innen argumentieren zuweilen arg hölzern. Aber hier kämpft offenbar jeder seinen Kampf auf eigene Art. Mir geht es um Sein oder Nichtsein der lebendigen Geschichte und der Brauchtumspflege, nicht um das Sturmgewehr im Wandschrank. So eines habe ich sowieso nicht, und in jeder funktionierenden Partnerschaft wird der Gatte die seit einiger Zeit bestehende Möglichkeit des kostenlosen Lagerns im Zeughaus nutzen wenn dies die Gattins wünscht. Das mittelalterliche Patriarchentum ist zum Glück einer zeitgemässen Haltung gegenüber der Frau als Partnerin gewichen.
Unklar formuliert, unklar kommuniziert
Ich frage mich persönlich mittlerweile, wieso die Initiant/innen ihre Initiative nicht so ausformuliert haben, dass Graubereiche und Härtefälle wie in der Brauchtumspflege und der lebendigen Geschichte gar nicht erst aufkommen? Mit einigen fähigen Juristen wäre dies kein Problem geqwesen. Wenn es wie dieser Tage oft suggeriert um das Sturmgewehr im Wandschrank gehe, wieso beschränkt sich die Initiative nicht simpel verständlich darauf? Wieso müssen die Initianten/innen auch fordern:
"Überflüssige Waffen werden aus dem Verkehr gezogen."
Quelle: schutz-vor-waffengewalt.ch
Wer definiert was "überflüssig" ist und was bedeutet "aus dem Verkehr gezogen"?
Wird Ururgrossvaters Vetterligewehr von der Grenzbesetzung 1871 einfach beschlagnahmt weil es nicht einem Sammler, Schützen oder Jäger gehört? Enteignung von bisher harmlosem privatem Eigentum, da als überflüssig eingestuft? Es geht ganz klar um sämtliche Waffen die als überflüssig deklariert werden. Und mangels klarer Definition seitens der Initianten/innen fallen darunter alle Waffen für die keine Bedarf zum Besitz geltend gemacht werden können (was nebenbei erwähnt keineswegs eine Garantie für eine Genehmigung darstellt). Dazu nochmals aus dem Initativtext:
a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
c. das Sportschützenwesen;
d. die Jagd;
e. das Sammeln von Waffen.
Siehe voller Text im ersten Post:
viewtopic.php?f=48&t=4859&start=0
Kein Wort von historischen Erbstücken die als Einzelobjekte nicht unter "Sammeln" fallen, oder von Traditionspflege und lebendiger Geschichte, was in gar keine der aufgelisteten Kategorien passt. Schon die vier Punkte oben sind voller Fussangeln die erst später zuschnappen können. Die gebetsmühlenartig erwähnten Sonderregelungen können auch umgekehrt funktionieren. Zum Beispiel: Sportschiessen erlaubt, aber nur mit einer einzigen Waffe und die muss im Schützenhaus eingesperrt lagern. (Regelung im Ausland belegbar)
Was nach Annahme der Initiative beim gesetzgebenden Prozess kommt ist absolut unsicher. Hier wird meines Erachtens nicht mit offenen Karten gespielt, um Vorteile an der Urne zu erlangen. Warum wird so vorgegangen?
Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, dass es sich hier um ein ungeniessbares Rezept handelt, dass schon bei der unsäglichen Ausschaffunginitiative erfolgreich Verwendung fand. Eine unscharf formulierte Vorlage verhindert dass unangenehme Detailfragen den Schwung bremsen, und Zweifel können mit dem Verweis auf angebliche späteren Ausnahmen und Sonderregelungen beiseite gewischt werden. Das war bei der Ausschaffunginitiative schon nicht die Absicht der Initianten/innen und ist auch hier wahrscheinlich ebenso.
Es enttäuscht mich zutiefst, dass nun auch links der Mitte diese zweifelhaften Methoden Einzug halten, die dort lange zu recht beim Gegenlager als plumper Populismus angeprangert wurden. Es lässt Schlimmes für die künftige Politikkultur in der Schweiz ahnen, wenn jene Elemente die sich Offenheit und Toleranz auf die Fahnen geschrieben haben, solcher Kniffe bedienen um jene Willkür durchzusetzen die bei anderen Initiativen mit gutem Grund von ihnen bekämpft wurden.