von troupier suisse am Sa 07 Feb, 2009 09:14
Es gibt da einen kleinen Aspekt der mich beschäftigt. Bei harter Auslegung des Gesetzes könnte je nach Kanton ein Polizeibeamter (oder eine Beamtin) gezwungen sein einem kleinen Kind an der Fasnacht seine Chäpselipistole dienstlich wegzunehmen. Notabene ein Gegenstand der an der Fasnacht 2008 beim Cowboykostüm des Kindes noch legal war.
Als Erwachsene sind wir in der Lage die Situation zu erfassen und den Akt zu verstehen. Aber bei einem Kind in diesem Alter wird das Verhältnis zur Polizei und zur Rechtspflege lebenslang von diesem Moment geprägt sein - es wurde bestraft für etwas was letztes Jahr noch nicht unrecht war, für etwas das es gar nicht zu begreifen in der Lage ist. Man kann von Glück sagen, wenn dieses Kind noch zu klein ist um zu verstehen, dass man Rasern die Menschenleben gefähren ihre Autos nicht ebenso einfach wegnehmen kann. Der Polizei, deren Arbeit ohnehin schon schwer genug ist, wird durch dieses Gesetz eine Rolle aufgenötigt, die in der öffentlichen Wahrnehmung sehr negativ behaftet sein könnte.
Natürlich ist es an den Eltern, sich über Gesetze kundig zu machen und dafür zu sorgen dass Kinder nicht mit verbotenen Objekten an die Fasnacht gehen. Aber ohne den Wirbel der in den letzten Wochen unbeabsichtig entstanden ist, hätte bis heute kaum jemand dieses Gesetz mit den heiklen Finessen überhaupt zur Kenntnis genommen. Und wer da nicht aufgepasst hat, macht sich unversehens strafbar.
Die Welt ist eine Bühne, aber das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)