von voenk am Fr 30 Jan, 2015 08:26
Das ist die Krux, was du schon hast, musst du nicht melden... Das kommt dann in einem späteren Schritt... Das Ziel ist, entgegen dem Volkswillen, ein zentrales Waffenregister zu erstellen. Das Fernziel ist dann die vollständige Entwaffnung. Grundsaetzlich haette ich nichts gegen ein Eidg. Waffenregister. Aber ich sehe nicht ein, warum das bei Kinderschändern nicht gehen kann, bei unbescholtenen Bürgern aber schon! Von Polizisten und Gemeindebeamten weiss ich, dass sie mit der ganzen Melderei heillos überfordert sind. Auch wird das bestehende Waffengesetzt (wer darf welche Waffe kaufen und besitzen, Sonderausnahmen) von Kanton zu Kanton, Gemeinde zu Gemeinde verschieden, je nach politischer Gesinnung, das darf in einem Rechtsstaat nicht sein! Je nach Kanton bekommt man die Sondergenehmigung fuer ein LMG25, ein paar Dörfer weiter, der gleiche Antragsteller, nicht mehr. In meiner Gemeinde kümmert das keiner, da gehst du hin, sie prüfen die Formalitäten, alles ok, ich bekomme den Wisch! Ohne Scherz: eine Gemeinde weiter hat ein guter Freund von mir einen WES fuer eine Pumpgun beantragt. Er hat besuch von der KaPo erhalten und musste sich erklären, obwohl die Formalen bedingungen, und das hat die Gemeinde gewissenhaft zu prüfen, erfüllt hatte! Das darf nicht sein! Ich habe spasseshalbe bei beiden grossen ZH Polizeikorps nachgefragt, ob ich ein 1872 Vetterli melden müsse. Zur Erinnerung: Waffen vor 1870 sind frei! Das Gewehr wurde von 1868 bis 1889 produziert. Das eine Korps meinte, nicht melden, gibt ja keine Mun mehr dafür, ich solle mich übers Gewehr freuen. Beim anderen Korps kassierte ich einen Zusammenschiss ob der dummen Frage, das Gewehr wurde NACH 1870 produziert! Also unterscheidet es sich schon alleine, ob der brave und unbescholtene Voenk in Eglisau oder der Stadt Zürich eine Fluppe kauft! Noch einmal: das darf nicht sein, keine Willkür in einem Rechtsstaat und neue und verschärfte Gesetze entgegen dem Volkswillen durch die Hintertür!