Revidiertes Waffengesetz - Spielzeugwaffen und anderes

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Beitragvon Hagelhans am Fr 06 Feb, 2009 13:10

Warum ist Glock eigentlich noch nie auf die Idee gekommen eine durchsichtige Waffe zu bauen. Wen man die Kunststoffteile bei einer Glock aus transparentem Material machen würde, könnte man schön das Innenleben der Waffe studieren. Es gibt ja allerlei Dinge wie PC`s die so aufgebaut sind.....HALT NEIN! sonst werden Wasserpistolen auch noch verboten.
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Beitragvon troupier suisse am Fr 06 Feb, 2009 13:42

Wie Yaslaw und Desmond richtig herausstrichen - der Schwarze Peter bleibt schliesslich bei den Kantonsbehörden liegen. Sie müssen ausbaden was in Bern nicht klar ausformuliert ist. Dann wird das von Kanton zu Kanton je nach dortigen Möglichkeiten gehandhabt. Damit kann niemand sicher sein, ob in jenem Kanton etwas bestraft wird, was im nächsten gar nicht zur Kenntnis genommen wird. Entstanden ist eine sehr diffizile Lage die eine künstliche Aura der Unsicherheit und Frustration geschaffen hat.

Bei vielen Betroffenen steht heute die einfache Frage im Raum, wie es sein kann dass ein jahrelang ausgearbeitetes Gesetz zum Zeitpunkt seines in Kraft tretens so viele Unklarheiten beinhalten kann, und wieso es wochenlang dauert bis Behördenstellen offene Fragen beantworten, die im Vorfeld längst hätten bedacht werden müssen?
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Beitragvon Napoleon am Fr 06 Feb, 2009 18:32

Ich habe nun den deutschen Gesetzesentwurf gefunden.

Nun, man hat sich bei unseren nördlichen Nachbaren doch einige Gedanken gemacht zu dem Gesetz.

Da spricht man vom "kriminalieren der Kinderzimmer"!!!

In Nummer 1, das Geschossspielzeug betreffend, wird im Ergebnis zur bis zum 1. April 2003 geltenden Rechtslage (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 1. WaffV vom 10. März 1987, BGBl. I S. 777) zurückgekehrt.

Die bisherige Fassung hatte an das durch die EU geprägte Spielzeugrecht zwei Anlehnungen genommen, nämlich zum einen die Geschossenergiegrenze von 0,08 Joule (J) und zum anderen den Begriff der getreuen Nachahmung. Diese Anlehnungen, die eine unmittelbare Verzahnung von Spielzeugrecht und Waffenrecht bewirken sollten, haben in ein Dilemma geführt:
Die Geschossenergiegrenze ist im Spielzeugrecht differenziert und beträgt im Fall starrer Geschosse 0,08 J, im Fall elastischer Geschosse oder von Geschossen mit elastischer Aufprallspitze 0,5 J. Diese Differenzierung lässt sich mangels Parametrisierbarkeit im Waffenrecht, wo es um normative Abgrenzungen mit sanktionsbewehrten Rechtsfolgen für jedermann geht, nicht normenklar abbilden. Daher musste der durch das WaffG ausgelöste Konflikt mit dem Spielzeugrecht, der sonst zur Errichtung eines EU-widrigen Handelshemmnisses in Bezug auf Spielzeug geführt hätte, aufgelöst werden.
Dies geschieht dadurch, dass für Geschossspielzeug, das für Kinder bestimmt ist, der Vorrang des höherrangigen und spezielleren Gesetzes gilt; dies hat auch der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom 18. Juni 2004 klargestellt.
Um das Waffenrecht mit dem Spielzeugrecht wieder kompatibel zu machen, muss zur 0,5-Joule-Grenze zurückgekehrt werden. Da es keinen Sinn ergibt, zum Spiel für Erwachsene bestimmtes Geschossspielzeug anders zu behandeln als solches für Kinder, geschieht dies für alle zum Spiel bestimmten Schusswaffen.

Auch der Begriff der getreuen Nachahmung ist – jedenfalls in der Bedeutung, die ihm im Spielzeugrecht zukommt - für das Waffenrecht unbrauchbar. Das Spielzeugrecht stellt allein auf das äußere Erscheinungsbild ab; in der Praxis läuft diese Bestimmung allerdings weitestgehend leer, so dass europa- und damit auch deutschlandweit äußerst originalgetreues Geschossspielzeug im Umlauf ist.
Das Waffenrecht musste darauf dadurch reagieren, dass durch Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom 3. Mai 2004 auf die (nicht nur äußere, sondern) auch innere Entsprechung von Original und Spielzeugimitat abgestellt wurde. Damit lief dieses Tatbestandsmerkmal faktisch leer.
Dies war aber erforderlich, um eine flächendeckende „Kriminalisierung der Kinderzimmer“ zu verhindern. Denn der Umgang mit einer nicht vom WaffG ausgenommenen Schusswaffe, die keine beschussrechtliche Kennzeichnung trägt, richtet sich nach den Kriterien einer „scharfen“ Waffe und ist somit – bei Strafandrohung und Strafverfolgungszwang – waffenbesitzkarten- und waffenscheinpflichtig. Es ist schon unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung konsequent, diesen in Spielzeug- und Waffenrecht unterschiedlich gebrauchten Begriff, der zudem im Waffenrecht eine leere Worthülse ist, aus dem Waffenrecht zu eliminieren.
Die Rückkehr zur bis 1. April 2003 insoweit geltenden Rechtslage ist unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit vertretbar. Für Anscheinswaffen wird in § 42a-neu eine sachgerechte Umgangsbeschränkung durch das Verbot des offenen Führens eingeführt.
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Beitragvon Desmond am Fr 06 Feb, 2009 21:49

Vielleicht bin ich einfach zu müde oder ich habe allgemein Probleme mit solchen Texten... was heisst das für Deutschland genau? Sind dort Denix-Waffen (welche Napoleon kurz im Angebot hatte) Spielzeugwaffen oder nicht?

Heute hatten wir übrigens HV des Schützenvereines... ich habe dort kurz informiert (hauptsächlich gesagt dass ich nichts weiss). Das neue Gesetz hat ziemlich viel Gelächter geerntet. Also wenn das FedPol (und die Presse) im gleichen Stil weitermachen wird nächsten Dezember nicht mal ein Bruchteil der Waffen gemeldet sein.
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Beitragvon Napoleon am Fr 06 Feb, 2009 22:06

Nach Deutschem Recht Spielzeug fuer Erwachsene. Frei ab 18, ohne Bewilligung handelbar, jedoch zaehlt hier auch. Oeffentliches Trageverbot. Jedoch erlaubt das Deutsche Recht das tragen dieser Modelle im zusammenhang mit dem dazugehoerigen Kostuem am Karneval und an Party, wenn diese einigermassen nachvollziehbar ist..
Die Denixmodelle sind nach Ruecksrache mit den Zuliefern ueberall frei erhaeltlich in Europa.

Ich habe in diese Richtung auch schon beim Fedpol nachgefragt, wie Spielzeug importieren kann, aber wie alle anderen Fragen, keine Antwort.
Zuletzt geändert von Napoleon am Sa 07 Feb, 2009 05:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitragvon Desmond am Fr 06 Feb, 2009 22:31

Napoleon hat geschrieben:Oeffentliches Trageverbot.

Ich habe mich gefragt ob du beim "Battle of Italia" eine Denix-Thompson trägst

Und dort kommt dann wohl Art. 27 zum Zug:
"Keine Waffentragbewilligung benötigen insbesondere: Teilnehmer an Veranstaltungen, bei denen in Bezug auf historische Ereignisse Waffen getragen werden."
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Beitragvon troupier suisse am Sa 07 Feb, 2009 07:55

Die Berner Zeitung hat heute einen Beitrag publiziert, der die Thematik der kantonsweisen Handhabung anspricht. Der Kanton Fribourg wird sich demgemäss möglichst nah an den Neuerungen des Gesetzes orientieren:

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/sta ... y/13383545
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Beitragvon Napoleon am Sa 07 Feb, 2009 08:24

Dieses Gesetz ist mit seinen schwammigen Formulierungen und seinen bürokratischen Pflichten nicht geeignet, die Sicherheit für die Menschen zu erhöhen. Das ganze ist ein "Alibi-Gesetz", das kaum Nutzen, aber viel Schaden stiftet.
Legale Waffen spielen in der Kriminalstatistik gar keine Rolle, illegale Waffen werden aber vom Waffengesetz weiter nicht erreicht. Diese Neuregelung ist nichts anderes als Augenwischerei.
Ich bin weiter der Meinung, und stehe ich nicht alleine da: Nicht die Jäger, Sportschützen und Sammler sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft, sondern Kriminelle und Gewalttäter und die werden weiter ihre Knarren besitzen. Gesetz hin oder her.

Hier kriminalisiert man schlichtweg unbescholtene Bürger dieses Staates.
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Beitragvon troupier suisse am Sa 07 Feb, 2009 08:35

Die Revision des Gesetzes war notwendig wegen des Beitritts zum Schengenraum. Da waren gewisse Neuerungen zwingend. Allerdings scheint man in einzelnen Punkten das Kind mit dem Bade ausgeschüttet zu haben. Ich bin kein Jurist, aber ich habe das Gefühl dass man auf bestimmten Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland praxisnäher vorgegangen ist bei der Gesetzgebung. Das Dilemma ist dieses - nun ist das Gesetz in Kraft. Daran kann jetzt nichts mehr geändert werden ohne eine Gesetzesrevision mit all ihrem kostspieligen und zeitraubenden Aufwand.
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Beitragvon Desmond am Sa 07 Feb, 2009 08:36

Napoleon hat geschrieben:Hier kriminalisiert man schlichtweg unbescholtene Bürger dieses Staates.

Ich bin gespannt... wenn die Polizei (wenn es auch nur in Fribourg ist) nämlich den 7 jährigen Buben die Pistole abnimmt wird die Mutter ausrufen dass es eine Schweinerei sei... wahrscheinlich wird die selbe Mutter ausrufen welche nebenbei Annabelle liest und das Sturmgewehr im Zeughaus haben will. Bestenfalls bildet sich während der Fasnacht eine weitere Front.

(Zum Glück können sie uns unsere Träume nicht wegnehmen.)
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