Also ich habe mir den LInk angesehen, wobei die toysRus-Links nicht funktionieren. Ehrlich gesagt bezweifle ich zunächst einmal die Verlässlichkeit der Berichterstattung, ist der Blick nicht so ungefähr das Schweizer Equivalent zur Bild? Dann glaube ich da erstmal NICHTS.
Zweitens wäre es nicht das erste Mal, dass ein Polizist einen Fehler macht.
Nach wie vor würde ich sagen, dass diese Spielzeugrevolver nicht verboten sind - siehe meinen letzten Beitrag, da habe ich versucht, das aus den maßgeblichen Schweizer Gesetzen/Verordnungen herzuleiten. Weder sehe ich ein Verbot, noch eine Waffenkartenpflicht.
Da es allerdings eine andere Rechtsordnung ist, lasse ich mich gerne belehren, dass diese Imtitationswaffen irgendwie verboten sind.
Bevor mir aber nicht aus einem amtlichen Bescheid die Noremenkette zwecks Überprüfbarkeit zitiert wird, sondern nur auf irgendein Reportergeschreibsel verwiesen wird, bleibe ich dabei, dass ist Unsinn und (un-)gewollte Panikmache.
Jedenfalls sind regelmäßig Zeitungsberichte über Urteile, Gesetze und dergleichen grottenfalsch.