Schweizer Waffengesetz gelockert?

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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Napoleon am Do 02 Feb, 2012 05:51

Anscheinend wurde es doch nicht gelockert.

http://www.blick.ch/news/schweiz/zentra ... 48790.html

Auf der Webseite des Spielwarengeschäftes sind die Revolver unterdessen verschwunden, aber die Gewehr gibt es immer noch, obschon auch diese unter das Gesetz fallen.

http://www.toysrus.ch/product/largerIma ... geIndex=0#

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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Wolfgang Ritter am Do 02 Feb, 2012 16:23

Napoleon hat geschrieben:Anscheinend wurde es doch nicht gelockert.

http://www.blick.ch/news/schweiz/zentra ... 48790.html

Auf der Webseite des Spielwarengeschäftes sind die Revolver unterdessen verschwunden, aber die Gewehr gibt es immer noch, obschon auch diese unter das Gesetz fallen.

http://www.toysrus.ch/product/largerIma ... geIndex=0#

http://www.toysrus.ch/product/largerIma ... geIndex=0#

Also ich habe mir den LInk angesehen, wobei die toysRus-Links nicht funktionieren. Ehrlich gesagt bezweifle ich zunächst einmal die Verlässlichkeit der Berichterstattung, ist der Blick nicht so ungefähr das Schweizer Equivalent zur Bild? Dann glaube ich da erstmal NICHTS.
Zweitens wäre es nicht das erste Mal, dass ein Polizist einen Fehler macht.
Nach wie vor würde ich sagen, dass diese Spielzeugrevolver nicht verboten sind - siehe meinen letzten Beitrag, da habe ich versucht, das aus den maßgeblichen Schweizer Gesetzen/Verordnungen herzuleiten. Weder sehe ich ein Verbot, noch eine Waffenkartenpflicht.
Da es allerdings eine andere Rechtsordnung ist, lasse ich mich gerne belehren, dass diese Imtitationswaffen irgendwie verboten sind.
Bevor mir aber nicht aus einem amtlichen Bescheid die Noremenkette zwecks Überprüfbarkeit zitiert wird, sondern nur auf irgendein Reportergeschreibsel verwiesen wird, bleibe ich dabei, dass ist Unsinn und (un-)gewollte Panikmache.

Jedenfalls sind regelmäßig Zeitungsberichte über Urteile, Gesetze und dergleichen grottenfalsch.
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Napoleon am Do 02 Feb, 2012 17:02

So, toysRus-Link funktioniert wieder.

Waffenkartenpflicht gibt es bei uns nicht!!!

Zudem hat die Polizei keinen fehler gemacht. Zum Gesetz gibt es jeweils auch noch eine Verodrnung. Und darin ist festgehalten, dass die Immitaion nur als frei erhältlich zählt, wenn diese sofort auch von einem Laien als Immitiation erkannt werden kann.

Zu Deutsch, die Dinger müssen transparent sein. Alles andere zählt als Waffe und wird als Offizialdelikt behandelt, was einen Eintrag im Strafregister zu Folge hat (20 Jahre).

Die Polizei in Basel hat noch nichts unternommen und wartet. Ich bin mal gespannt was passiert, wenn an der Fasnacht einer mit einer solchen Immitaion erwischt wird, die er kurz zuvor im Spielwarenladen gekauft hat!!!
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Napoleon am Di 04 Nov, 2014 11:50

Der Beitrag mag zwar alt sein, aber Toys r us verkauft die Modell-Waffen immer noch. Hatte letzte Woche zwei angeboten bekommen von einem Kunden. Habe Dankend abgelehnt.
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Napoleon am Mo 10 Nov, 2014 14:37

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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Napoleon am Do 29 Jan, 2015 14:29

Wie ich heute gesehen habe, sind neu auch Imitationswaffen Meldepflichtig....

Jetzt haben sie definitiv einen Flicken ab.

Siehe Meldepflichtige Waffen
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/h ... andel.html
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Hagelhans am Do 29 Jan, 2015 15:29

Ich ärgere mich nicht mehr. Früher hätte ich mich mal geärgert. Jetzt habe ich für solch einen Gesetzgeber einfach nur noch Verachtung übrig. Abscheu und Verachtung. Ob es nun Bosheit ist oder grenzenlose Dummheit ist, ist egal. Es ist einfach widerwärtig.
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Murky am Do 29 Jan, 2015 19:26

Find ich ganz in Ordnung. Aber ich mag auch keine Schusswaffen, muss ich zugeben.
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon voenk am Do 29 Jan, 2015 21:24

Murky, es geht nicht darum, ob du Waffen magst oder nicht. Was der Staat hier macht, ist schlicht nicht moeglich!
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Re: Schweizer Waffengesetz gelockert?

Beitragvon Murky am Do 29 Jan, 2015 21:43

Ach so. Ich hatte es so verstanden dass man das Zeug einfach melden muss dass man es hat. Das kann man ja machen. Aber mal sehen ob ich meine alte BB-Gun im Keller melden werde...
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