So liebe Leute.
Unsere lieben Aemter machen einem da einen totalem Strich durch die Rechnung.
Bis auf Weiteres, werde ich nirgens mehr an einem Anlass mit einem lebenden Vogel dabeisein.
Nach neuen Vorschriften muss ich für einen Freiflug folgende Voraussetzungen erfüllen:
-Haltebewilligung (vorhanden)
-Jagdhaftplichtversicherung (vorhanden)
-Jagdprüfung (vorhanden)
-Beizjagdbewilligung / Falknerprüfung (vorhanden)
-Tagesjagdpass (wird jeweils gelöst)
-Bewilligung des Veterinäramtes des Ortes wo der Anlass stattfindet ( wird jeweils beantragt)
-Tourneebewilligung meines Kantons (wird zur Zeit verweigert)
-Schriftliche Einwilligung der Revierpächter (wird jeweils besorgt)
-Der Vogel darf nicht mehr an der Fessel sein
- Am Veranstaltungsort, darf er nur in einer Voliere von 20 qm und 60 Kubik sein.
So , ich glaub das wäre alles. Hiermit wird ein Dabeisein als Falkner mit Falke, bis auf Weiteres durch unsere Vögte verunmöglicht.
hab noch ganz vergessen. unsere Jagdverwaltung untersagt das Näherbringen der Falknerei und jegliche Animationstätigkeit. Sie haben zwar nicht das Recht dazu, aber tun es trotzdem.