Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

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Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Brundelinchen am Di 02 Feb, 2010 10:23

Hallo Allezusammen,

meine Freundin webt Brettchenborten und hat nun einen "delikaten" Auftrag bekommen und zwar aus der CH.
Sie soll eine orginal Borte nach "Birkafund" (934) rekonstruieren und hat nun das Problem, dass auf dieser Borte
ein Swastika-Motiv (auch als Hakenkreuz bekannt) drauf ist.

Nun "unsere" Frage ist dieses Symbol in der CH auch verboten (in D ist das so) oder dürfte für die Darstellung eines historischen Birka-Menschen diese Borte in der CH verwendet werden?

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich nicht möchte, dass meine Freundin sich mit irgendetwas strafbar macht.

DANKE

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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon cantarella am Di 02 Feb, 2010 11:02

Soweit ich weiss, ist es (noch) nicht verboten.

Schau mal hier
http://lebendige-geschichte.ch/viewtopic.php?f=1&t=3599

Aber unsere WH-Darsteller können Dir sicher mehr dazu sagen.
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Brundelinchen am Di 02 Feb, 2010 12:48

Dankeschön, ich werde es weiterleiten...
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Hagelhans am Di 02 Feb, 2010 13:47

In Deutschland ist das Hakenkreuz auf einer bretchenborte so gesehen auch nicht verboten. eigentlich ist es nur verboten, wen es im zusammenhang mit einer nazi oder Neonazi Organisation als politisches symbol verwendet wird.

Allerdings wird dies nicht nur von polizisten sondern all zu gerne auch Staatsanwälten und Richtern missverstendan und nur wegen einer bretchenborte oder einer Fibel den langen, teuern Weg bis karlsruhe durchzuziehen, auch wen man dort dan recht bekommt, wäre nicht unbedingt mein Ding.


im übrigen wäre sonst auch die reine Herstellung verboten. nIcht nur das Tragen oder zeigen: http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon stony am Di 02 Feb, 2010 22:19

Die Grosse breite Masse in Deutschland Glaubt ja immer noch das die Swastika erst 80 Jahre alt ist.Aber wenn es zur Darstellung Passt und so Gefunden wurde finde ich es okay.Ich Spreche da aus eigener Erfahrung. :smt002 :smt002
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Solva Goldlocke am Di 02 Feb, 2010 22:42

Na toll. Jetzt wird hier über meinen "Auftrag" diskutiert. Was ist mit den Weber, die die Snartemobänder weben?
1. will ich ne Borte aus meinem Darstellungssektor, 2. möchte ich gerne was, was die meisten nicht haben und dieses Muster ist nunmal etwas speziell und nicht so üblich wie die anderen. Und eigenlich möchte ich es auch nicht gross publik machen, wie es jetzt hier geschieht. Ich möchte einfach in Ruhe meine Darstellung so gut wie möglich machen und habe mir lange genug den nen Kopf zerbrochen über die Borten von Birka. Ich hab mich nun für diese entschieden. Ich brauche es weder für Propagandamittel noch für sonstiges politisches getue. Und wie gesagt, es ist sicherlich noch keiner verhaftet worden, weil er eine Borte oder einen Schmuck mit Swatiskas hergestellt hat. Bei dem Paragraphen geht es um ganz andere "Kammeraden".

Guet Nacht
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Varuna am Mi 03 Feb, 2010 07:27

Easy Solva, niemand hat deine Bestellung angegriffen. Die Frage ist verständlich, da Deutschland ja recht krass ist mit den Zeichen ist und du als Deutsche wirklich nicht weisst, wie die Schweiz damit umgeht. Und vomZoll hättet ihr beide Ärger bekommen, wenn es in der CH nicht erlaubt gewesen wäre.

Von dem her seh es lieber so, dass jemand Ärger vermeiden wollte. Auch hier hat dir niemand irgendwas vorgeworfen, sondern nur über den gesetzlichen Umstand diskutiert.

So long, Céline

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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon cantarella am Mi 03 Feb, 2010 07:35

Äh Sofka, dass wir jetzt wissen, dass der Auftrag von Dir ist, hast Du Dir selber zuzuschreiben. Rosi hat ja keine Namen genannt...

Abgesehen davon hat hier im Forum wohl keiner ein Problem damit, wenn ein Wikinger seine Darstellung nach Funden ausrüsten will, egal, was für ein Muster nun auf der Borte ist.
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Brundelinchen am Mi 03 Feb, 2010 08:23

Ach interessant, jetzt weiss ich auch für wen meine Freundin arbeiten soll - hatte ich vorher nicht gewusst, da meine Freundin nie über ihre Auftraggeber spricht, sondern nur über das was sie macht.

Ich hatte auch keinen Auftrag von Ihr speziell mich hier zu erkundigen, sondern das hab ich von mir aus gemacht um sie besser beraten zu können, denn wer kann besser für die CH-Gesetze Auskunft geben als hier die Leute aus einer CH-Liste?

Das die Auftraggeberin jetzt bekannt ist, das tut mir leid, aber dafür bist du, Solva, selber verantwortlich. Hättest du leise mitgelesen oder anonym geantwortet wäre keiner auf die Idee gekommen, dass es dich betrifft.

Ich persönlich habe meiner Freundin dazu geraten die Borte nicht in dieser Art herzustellen. Sie hat kleine Kinder und irgendeinen Ärger mit dem Gesetz kann sie garnicht brauchen.


Vielen Dank für Eure Meinungen zu diesem Thema
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Re: Brettchenborte "Birka" erlaubt oder nicht

Beitragvon Solva Goldlocke am Mi 03 Feb, 2010 09:01

es geht ja nicht um ein outing. Damit habe ich keine probleme sonst hätte ich mich hier ja nicht geäussert. Ich hätte es ja eh in meinen Blog gestellt und darüber berichtet. Sorry dass ihr jetzt das etwas am falschen Hals gekriegt habt. Habe mich eben einfach riesig darauf gefreut... Und als ich gestern den Beitrag gesehen habe, hat es mich etwas genervt. Aber easy wir finden ne Lösung, kein Thema. :-)
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