Böller-, Kanonen und Schwarzpulverrausch;-)

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Böller-, Kanonen und Schwarzpulverrausch;-)

Beitragvon Leica am Mo 24 Aug, 2009 18:42

Nachdem Soest nun vorbei ist und Stephan und ich die ersten Erfahrungen mit einer Kanone machen durften, steht die Frage im Raum, wie wir zu einem Böllerschein kommen.....ich glaube für die Schweiz braucht man sowas nicht (meine Laienhafte Annahme)...aber für Anlässe in Deutschland braucht man diesen, um mit Schwarzpulver in "Berührung" kommen zu dürfen...

Weiss wer, wie man zu so einem kommt? Kann man diesen auch in der Schweiz machen?

Merci im Voraus für die Tipps;-)
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Beitragvon Yaslaw am Mo 24 Aug, 2009 21:24

Soviel ich in HwT herausgefunden hab, muss man glaub deutscher sein...
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Beitragvon Hagelhans am Di 25 Aug, 2009 00:03

Es ist in Deutschland nur notwenddigig, dass eine verantwortliche Person vor Ort ist die den Schwarzpulfersein besitzt.
Wie jasdlaw sagt, ist es als Aussländer kaum möglich diesen Schein zun bekommen.
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Beitragvon Voltigeur am Di 25 Aug, 2009 07:31

Den Böllerschein kannst Du nur in Deutschland machen, Frankonia macht regelmässig solche Kurse.
Anrufen und fragen wann der nächste in Deiner Gegend ist.

Doch Achtung !

Böllerschein und Schwarzpulverschein ist nicht dasselbe.
Ein Böllerschein berechtigt nur zum Böllern ( Grosse Handböller, wie man sie in Bayern oder Tirol zum Weihnachtsböllern benutzt. )
Ob er auch für Kanonen gültig ist ? Nachfragen bei Frankonia.

Der Schwarzpulverschein dagegen berechtigt zum schiessen mit Gewehren und Pistolen die mit Schwarzpulver geladen werden und zum kauf und zuhause aufbewahren des Pulvers.

Ausser in der Schweiz werden solche Scheine fast in ganz Europa verlangt, aber fast nie kontrolliert.

Was Hagelhans schreibt ist nicht ganz richtig. Es genügt nicht das eine Person den Schein hat und die Verantwortung übernimmt.
Jede Person die schiesst muss im Besitz eines solchen Schein's sein.
Falls Ihr mal eine Waffe selber besitzen wollt dürft Ihr diese ohne Schein nicht auf Veranstaltungen mitführen, sie darf euer Haus nicht verlassen.
Ihr dürft natürlich auch nicht damit schiessen oder Schwarzpulver zuhaus aufbewahren.

Wenn Du natürlich Schweizerin bist brauchst Du den Schein nicht,
Am Zoll fragen sie auch nicht danach, und bei Veranstaltungen ist es mir nur einmal passiert das jemand den Schein sehen wollte, nachdem ich ihm erklärt hatte das es den in der Schweiz nicht gibt, war die Sache erledigt.
Aber besser den Pass mitführen damit Ihr beweisen könnt das Ihr Schweizer seid.

Ich hoffe das ich Dir damit auf all Deine Fragen eine Antwort geben konnte.

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Zuletzt geändert von Voltigeur am Di 25 Aug, 2009 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Hagelhans am Di 25 Aug, 2009 07:47

@Voltigeur: Dies würde bedeuten, dass sämmtliche Reenactors die mit Vorderlader betätigen in Deutschland eine solche Bewilligung brauchen? :-k
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Beitragvon Voltigeur am Di 25 Aug, 2009 08:00

@ Hagelhans,

Ja

Aber es gibt da eine kleine Lücke.
Wenn eine Person im Besitz des Schein's ist und für Dich die Waffe ladet, sie Dir dann gibt und Du nur noch abdrücken musst, wärend er es überwacht, dann geht es.
Doch ist soetwas auf einer Veranstaltung nur mal zum Spass im Biwak möglich.
In einer Schlachtendarstellung dagegen vollkommen unmöglich.

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Beitragvon Desmond am Di 25 Aug, 2009 08:40

Voltigeur hat geschrieben:Am Zoll fragen sie auch nicht danach, und bei Veranstaltungen ist es mir nur einmal passiert das jemand den Schein sehen wollte, nachdem ich ihm erklärt hatte das es den in der Schweiz nicht gibt, war die Sache erledigt.

Hier ist man aber der Willkür der Polizei ausgeliefert, oder?
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Beitragvon Seegras am Di 25 Aug, 2009 08:51

Voltigeur hat geschrieben:Jede Person die schiesst muss im Besitz eines solchen Schein's sein.


IMHO Richtig. Ausser an Kanonen, da muss auf jeden Fall nur einer diesen Schein haben, nämlich der, der mit Pulver umgeht.

Voltigeur hat geschrieben:Falls Ihr mal eine Waffe selber besitzen wollt dürft Ihr diese ohne Schein nicht auf Veranstaltungen mitführen, sie darf euer Haus nicht verlassen. Ihr dürft natürlich auch nicht damit schiessen oder Schwarzpulver zuhaus aufbewahren.


Das ist falsch. Die Waffe, wenn es ein Modell dessen Prinzip vor 1871 erfunden wurde ist, dürft ihr problemlos mitführen.

Was ihr nicht dürft ist Pulver mitführen und damit umgehen (d.h. schiessen).

Das sind nämlich zwei verschiedene Gesetze, das für die Waffen, und das für Schwarzpulver.
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Beitragvon Daniel am Di 25 Aug, 2009 10:15

Man muss deutscher sein, um in D diesen Schein zu machen. Hab ich zumindest so von Mik gehört. Den Schein muss man dann auch jedes Jahr erneuern lassen.

Und eigentlich müsste jeder, der in D schiessen will auch einen Schwein haben.. heisst postwendend, dass CH in D nie schiessen (= mit Schwarzpulver umgehen) dürfen.

Wie sehr das kontrolliert wird ist allerdings bei diesen Waffen echt fraglich. Ich denke es gibt nur Probleme, wenn mal was explodiert und dann festgestellt wird, dass da jemand war ohne Schein..

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Beitragvon Voltigeur am Di 25 Aug, 2009 10:46

@ Seegras,

Das mit der Kanone ist schon richtig, es ist das prinzip der kleinen Lücke von der ich ja oben geschrieben habe.
Risiko, wenn der Mann mal ausfällt und nicht mitkommen kann, kann der Rest der Mannschaft die Veranstaltung auch gleich absagen.

Das mit der Waffe mitführen ist ja Quatsch, wer wird eine Waffe mitführen wenn er dann nicht schiessen darf. Nur um sie mal spazieren zu fahren ?

@ Daniel,

Man muss nicht Deutscher sein um den Schein zu machen, aber man muss in Deutschland leben.
Es stimmt auch nicht das jeder der in Deutschland schiessen will ein Schwein haben muss :smt081

Es stimmt aber wirklich nicht das Schweizer in Deutschland nicht schiessen dürfen oder mit Schwarzpulver hantieren.
Alle Ausländer ( für Deutschland ) besitzen keinen solchen Schein, darum immer schön den Pass bereit haben.

Was richtig ist, es gibt praktisch keine Kontrollen.


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