Brundelinchen hat geschrieben:In der Schweiz entspricht da dann ein Auszug aus dem Strafregister, welcher so wie ich weiss auch bei der kommunalen Behörde zu beantragen ist.
nennt sich glaub ich einfach Strafregisterauszug.
Den Strafregisteraurzug bekommt man bei der EJPD. Mittlerweile kan man ziemlich einfach per Internet bestellen und auch gleich per Kreditkarte die 20.- Franken Gebühr bezahlen. Hat dann eine Gültigkeit von 6 Monaten wenn ich mich recht erinnere.
Früher brauchte man das um unter privaten Waffen zu handeln, heute um überhaupt noch einen Waffenerwerbsschein zu bekommen. Auch beim beantragen einer Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen muss man das beilegen, da nicht die selbe Instanz die Bewilligung ausstellt.
Ob Deutschland diesen Auszug als gleichwertig zu ihrem Papier ansieht weiss ich nicht.