Böller-, Kanonen und Schwarzpulverrausch;-)

Moderator: troupier suisse

Beitragvon Desmond am Mi 26 Aug, 2009 05:35

Brundelinchen hat geschrieben:In der Schweiz entspricht da dann ein Auszug aus dem Strafregister, welcher so wie ich weiss auch bei der kommunalen Behörde zu beantragen ist.
nennt sich glaub ich einfach Strafregisterauszug.

Den Strafregisteraurzug bekommt man bei der EJPD. Mittlerweile kan man ziemlich einfach per Internet bestellen und auch gleich per Kreditkarte die 20.- Franken Gebühr bezahlen. Hat dann eine Gültigkeit von 6 Monaten wenn ich mich recht erinnere.

Früher brauchte man das um unter privaten Waffen zu handeln, heute um überhaupt noch einen Waffenerwerbsschein zu bekommen. Auch beim beantragen einer Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen muss man das beilegen, da nicht die selbe Instanz die Bewilligung ausstellt.

Ob Deutschland diesen Auszug als gleichwertig zu ihrem Papier ansieht weiss ich nicht.
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Beitragvon Voltigeur am Mi 26 Aug, 2009 07:52

Um endlich klarheit zu schaffen habe ich eben mit Frankonia telefoniert.

Hier die Antwort:

Ein Auszug aus dem Strafregister genügt nicht, eine Deutsche Undedenklichkeitsbescheinigung ist etws umfangreicher.

Frankonia akzeptiert keine Schweizer oder andere Ausländer bei den Kursen, eben wegen dem fehlen der Deutschen Bescheinigung.

Eine ganz egal Schweizer Bescheinigung wird vom Deutschen Staat nicht anerkannt. Daher unmöglich den Schein zu bekommen, oder an den Kursen teilzunehmen.

Bei Veranstaltungen in Deutschland muss der Veranstalter bei der Behörde eine Schiesserlaubnis ( Pulvererlaubnis ) für Ausländische Gruppen beantragen, die wir dann evt. mitführen sollten ( Kopie )


Das gleiche gilt für alle anderen Gruppen aus dem Ausland die auf Deutschen Boden schiessen möchten.

Der nette Herr war allerdings sehr überrascht das wir uns mit solchen Fragen auseinander setzen, da ihm kein Fall einer Kontrolle bekannt ist und ( nach ihm ) auch noch nie vorgekommen ist.

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Beitragvon Voltigeur am Mi 26 Aug, 2009 09:59

Ich hatte vergessen,

Der Herr erklärte mir auch noch, das man um den Schein zu bekommen und Pulver kaufen, Lagern und benützen darf, auch noch eine Bedürfnisbescheinigung die aufzeigt das man das Pulver auch wirklich benützt, braucht.
Um die zu bekommen muss man einem Deutschen Verein angehören.

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Beitragvon elias am Do 27 Aug, 2009 15:39

Danke Voltigeur für die Abklärungen! Wir stehen also auch hier wieder mal vor einem Paragraphendschungel, der undurchdringlich scheint und uns in jedem Fall immer weider im Kreis herum führt.

:smt101 Es lebe die undurchschaubare (oder undurchdachte) Justitia !

Wahrscheinlich sind wir Schweizer einfach immer viel zu bestrebt, dem geltenden Recht genüge zu leisten. Und wenn wir das mit allem Enthusiasmus versuchen, dann stossen wir laufend auf unüberwendliche Hindernisse. Blöde Sache ist das doch... vielleicht lebt es sich als Gesetzloser doch besser? :smt047
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Beitragvon Dietrich am Do 27 Aug, 2009 18:07

Als wir vor einigen Jahren eine der Schweizer Company- Kanonen nach Deutschland holten, waren wir kurz darauf mit ihr bei einer Veranstaltung in Mühlheim/Ruhr. Die Kanone hatte keinen Beschuß, und keiner von uns hatte einen Schwarzpulverschein.

Bei dieser Veranstaltung kam es dann tatsächlich zu einer Kontrolle durch die zuständige Behörde. Als wir keinen der verlangten Scheine vorlegen konnten, klärte uns der Herr darüber auf, daß er uns nun alle anzeigen und die Kanone beschlagnahmen könnte. Voraussichtliche Strafe: Damals alles zusammen etwa 10.000 DM.

Was er aber nicht tat, weil er ein Schwarzpulverjunkie war. Statt dessen machte er mit uns einen Crashkurs im Sprengstoffrecht und erlaubte uns weiterzuschießen, wenn wir einen Inhaber eines Sprengstofferwerbscheins als Aufsicht benennen könnten; was mit gottlob gelang, da ich in der Gegend einen ACW- Mann kannte, den wir rasch einkleideten und verpflichteten.

Langer Rede kurzer Sinn: Rein rechtlich reicht es aus, wenn in jeder Kanonenmannschaft, jeder Schützenrotte oder jeder Musketiersektion EIN Besitzer eines Sprengstofferwerbsscheins als verantwortliche Aufsicht eingeteilt ist. Aber dieser ist dann auch wirklich verantwortlich für jeden Einzelnen in seiner Rotte oder Mannschaft.

Sofern also ein Schweizer in Deutschland Schwarzpulver verbrennen mag, darf er das tun, solange er es unter "Aufsicht" tut. Nur einführen, transportieren oder damit arbeiten darf er es nicht.

In unserer Gruppe handhaben wir es so, daß alle, die in direkte Berührung mit Pulver kommen, diesen Schein besitzen müssen. Aber wirklich erforderlich ist das nicht.
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Beitragvon Seegras am So 30 Aug, 2009 13:49

Voltigeur hat geschrieben:Das mit der Waffe mitführen ist ja Quatsch, wer wird eine Waffe mitführen wenn er dann nicht schiessen darf. Nur um sie mal spazieren zu fahren ?


Scheissegal. Legal ist es trotzdem.
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