von Voltigeur am So 11 Mär, 2007 18:12
Mein guter Parabellum,
Zitat "Bis zur Abstimmung 1993 war es ein normaler Arbeitstag. "
Ganz einverstanden bin ich nicht mit Dir.
Der 1. August ist immer noch ein Arbeitstag. Als Arbeitgeber stellt sich die Frage für mich jedes Jahr, doch der Kanton Waatland und die Gewerkschaften haben klar entschieden.
Wer nicht am Tag davor und am Tag danach arbeitet, bekommt nicht frei, und wird auch nicht bezahlt. Je nach Lage kann es zu einem Verweiss und im schlimmsten Falle zur Kündigung führen.
Da 90% der Leute sowieso in Ferien sind, ist es für sie also ein normaler Urlaubstag ohne Rückerstattung. Damit ist und bleibt der 1. August ein normaler Arbeitstag im Waatland und wird nicht als Feiertag bezahlt.
Grüsse vom Voltigeur
Unmöglich ist nicht Französisch.