Im Jahr 1304 fasste der Stadtschreiber Niklaus Mangold etwa 360 verschiedene, aus der Mitte des 13. Jahrhunderts stammende Gesetzestexte und Satzungen im sogenannten Richtebrief zusammen und schuf einen prachtvollen Pergamentband. Er gliederte den Text in thematische Kapitel:
Tötung und Gewalttat, Fehde und Krieg, Rat und Gericht, Stadt und Freiheiten der Bürger, Handwerk, Spiel und vertragliche Vereinbarungen, Verhältnis von Klerus und Bürgern, sowie die unglaublich umfangreichen Regelungen des Weinhandels. Dieses älteste Zürcher Stadtrecht wurde nach vielen Anläufen nun durch den Historiker Daniel Bitterli ediert und mit einem ausführlichen Glossar versehen. Bei der Buchvernissage am letzten Donnerstag versicherten Exponenten der Rechtsquellenstiftung, dass diesem ersten Band der Zürcher Rechtsquellen weitere folgen sollen und dass alle nicht nur in Buchform, sondern auch im Internet für jedermann und-frau greifbar sein werden. Leider wurden weder Zeitpunkt der Digitalisierung noch Internetadresse angegeben, doch im Zeitalter von Google werden diese sicher auffindbar sein. Nur schon die Abbildungen der Buchseiten sind eine Augenweide: gut lesbar (deutsch!) und wunderschön, der Inhalt verspricht selbstverständlich auch einiges!