Schlampereien an der Grenze 1914
Gestern verarbeitete ich ein Foto zum Bildbericht des Auftritts in der Ordonnanz 1898 von Rost & Grünspan in Full ( http://www.rost-und-gruenspan.ch/archiv/full_10.html ). Dabei scannte ich auch ein historisches Foto, welches ich danach im Detail betrachten konnte. Dabei fielen mit zwei Schlampereien auf, die mal wieder belegen, dass sich die Wehrmänner auch früher Laurigkeiten zu Schulden kommen liessen, und unter General Will sich preussische Perfektion nicht allethalben in helvetischen Landen durchsetzte. Auch im aktiven Dienst nicht.
Wir sehen zwei Füsiliere auf einer posierten Aufnahme an der Schweizer Grenze im November 1914. Bei einen ist zu erkennen dass er den Kragen nicht geschlossen hat. Vielleicht hat sein Vorgesetzter, der Gefreite Ernst Stadler, ihn eben erst aus dem Unteroffiziersposten für ein Gruppenfoto mit deutschen Soldaten an der Grenzen vor die Kamera gezerrt, und der Mann hatte noch keine Gelegenheit den Kragen zuzumachen.
Schwerer wiegt die flatternde Schulternummer des anderen Mannes, die eigentlich angenäht sein müsste. Wenn der seinen Tornister noch einmal anzieht, reisst das Teil ganz ab und man weiss nie mehr zu welchem Bataillon seine rechte Schulterklappe gehört. Ein Einzelfall ist das nicht, denn noch ein anderer Füsilier hat auf dem Foto eine Schulterklappe die sich löst. Vielleicht ist das Mannesputzzeug mit Nähsachen nicht mit auf den Posten genommen worden. Auf jeden Fall sollten die Herren so nicht dem Oberst unter die Augen treten.
Auf jeden Fall zeigt dies, dass wir bei Auftritten in historischer Uniform Ordonnanz 1898 nicht automatisch in die seichten Tiefen des Unauthentischen absacken wenn man einer den Kragen nicht zumacht. Das ist natürlich kein Freibrief um ständig mit offenem Kragen rumzulaufen. Heute wie damals hing alles davon ab, ob es der Chef sieht oder nicht.