http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/14899234
Vor allem folgender Teil ist interessant.
Herstellung sei auch, Kopien von Vorlagen, Texten oder Bildern elektronisch zu speichern. Ebenfalls unter die Strafnorm fallen das Lagern sowie die Ein-, Durch oder Ausfuhr rassistischer Symbole.
Nachdem ich nun nicht mehr mit historischen Modellwaffen handeln kann, wird die Quelle für historische Insignia in naher Zukunft auch versanden. Für militärhistorische Darstellungen der Deutschen Streitkräfte in Film und Fernsehen brauche ich als Ausstatter diese Hoheitszeichen auf den historischen Uniformen. Und jetzt mache ich mich plötzlich strafbar, wenn ich sie kaufe und importiere.
Das heisst für mich als Kostüm Verleiher haufenweise Abzeichen Bunkern, sonst kann ich bald keine Ausstattungen mehr machen. Zuerst wird man als Erbe von Grossvaters Karabiner kriminalisiert wenn man vergisst ihn zu melden, und jetzt droht einem als Kostüm-Verleiher das gleiche weil man Insignia für Ausstattungen schon nur besitzt. Da frage ich mich, was das soll? Ich bin doch nicht Hoflieferant von Neonazis und rechtsradikalen Schlägern.