Christian hat geschrieben:Hab das total vergessen sorry. Ist das rechtlich ok, so ein Bild von einem Buch online zu stellen?
Nein, das ist rechtlich nicht ok, ausser der Photograph wäre schon mehr als 70 Jahre tot ODER es wäre eine Photographie eines bildlichen oder textlichen Werkes wessen Author schon 70 Jahre tot ist (dann hat der Photograph gar keine Rechte am Bild, egal ob der noch lebt).
Deshalb dürft ihr Bilder von historischen Bildern egal aus welcher Quelle hier reinstellen, solange der Original-Autor schon mindestens seit 70 Jahren tot ist -- selbst wenn das Buch in dem die illustration drin ist von 2010 ist, und behauptet ein Urheberrecht auf das Bild zu haben (eine Lüge, die ganz einfach ein Betrugsversuch ist). Der Grund ist ganz einfach der, dass jegliche Reproduktion eines 2-Dimensionalen Werkes keinerlei Schöpfungshöhe hat. Selbst wenn die Reproduktion in Öl gemalt ist. Wenn ich zwei Leuten sage ich möchte ein Foto eines Bildes, dann wird 2 mal dasselbe herauskommen.
Bilder von historischen Gebäuden oder Sachkultur hingegen unterliegen dem Urheberrecht. Weil jeder Photograph selber Winkel, Beleuchtung usf. einstellen kann, und wenn ich von 2 Leuten ein Bild z.b. eines Rüstungsteils haben möchte, dann werden 2 Leute komplett unterschiedlich Bilder produzieren -- die selber schon Kunstwerke sein könnten. Deshalb ist in dem Fall die Schöpfungshöhe gegeben.
Soweit das rechtliche. Zur Moral eines Urheberrechts welches über den Tod hinausgeht wurde hingegen schon 1842 die definitive Antwort gegeben:
http://homepages.law.asu.edu/~dkarjala/ ... eches.html Es handelt sich selbstverständlich um eine verdammenswerte Dummheit motiviert von Gier.