Varuna hat geschrieben:Leider kann und darf ich davon kein Foto reinstellen, da das Landesmuseum gerade extrem streng ist, was Fotos und Urheberrecht betrifft.
Tut mir leid, mit Urheberrecht hat das nichts zu tun.
Es ist zwar so dass das Landesmuseum die Güter für das schweizer Volk als Besitzer verwaltet, und entsprechend auch sagen kann wer was fotografieren darf.
Der Fotograf hat dann -- eventuell, bei genügender Schöpfungshöhe, welche bei Fotografien von Bild- oder Buchinhalten deutlich NICHT gegeben ist -- ein Urheberrecht an der Fotografie. Siehe Art.3
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html
Wenn du es fertiggebracht hast etwas aus dem Landesmuseum zu fotografieren kannst du es auch veröffentlichen, es sei denn du hättest da einen Vertrag unterschrieben. Die Fotografie unterliegt dann aber eventuell nicht dem Urheberrecht, d.h. sie ist dann "Öffentliches Gut" (Public Domain).
Aber ein Urheberrecht gibt es auf NICHTS was vor 1830 produziert worden ist (Art. 29) (eigentlich noch viel weniger, aber scheinbar wurde da bei der Verlängerung des Urheberrechts 1977 ein Rechtsgrundsatz verletzt und das Retroaktiv eingeführt).